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UNICEF Österreich Petition: Kinderrechte in alle Lehrpläne!

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Wien (OTS) – UNICEF ruft anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kinderrechte dazu auf, die Petition „Kinderrechte in alle Lehrpläne!“ zu unterschreiben und klärt über Mythen und Missverständnisse auf. Im Bildungsministerium findet derzeit ein Prozess zur Überarbeitung der Lehrpläne für Österreichs Schulen statt.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, ist die umfassendste Erklärung der Kinderrechte, die je veröffentlicht wurde, und zugleich der am weitestgehend ratifizierte internationale Menschenrechtsvertrag der Geschichte.

Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Bis heute haben alle Länder dieses Übereinkommen unterzeichnet, die Ratifizierung steht einzig in den USA noch aus.

Bereits 2012 empfahl das UN-Kinderrechtskomitee in Genf die Verankerung der Kinderrechte in den österreichischen Lehrplänen der Primar- und Sekundarschule. Eine aktuelle Analyse zur Kinderrechts-Situation in österreichischen Schulen kommt jedoch zu dem Schluss, dass Kinderrechte in keinem der Lehrpläne den grundlegenden Stellenwert erhalten, der für diese „Steuerungsinstrumente pädagogischer Beziehungen“ angemessen wäre.(1) Trotz vieler Fortschritte wissen viele Kinder und Jugendliche noch immer nicht über ihre eigenen Rechte Bescheid. Um nicht weitere 30 Jahre vergehen zu lassen, ruft UNICEF Österreich im Rahmen der aktuellen “Einhorn-Kampagne” anlässlich des 30- jährigen Jubiläums der Kinderrechte zur Unterzeichnung der Petition „Kinderrechte verpflichtend in alle Lehrpläne“ auf. Informationen sowie die Petition stehen online unter [www.unicef.at/30jahre] (http://www.unicef.at/30jahre) zur Verfügung.

Petitions-Forderungen

UNICEF fordert, dass Kinderrechte als verpflichtender Inhalt in die Lehrpläne aller Schulformen aufgenommen werden. Sprich in der Volksschule sollen Kinderrechte im Sach- und Deutschunterricht in der dritten und vierten Klasse unterrichtet werden. In der Unterstufe zielt die Petition darauf ab, Kinderrechte im Unterrichtsgegenstand „Geschichte und politische Bildung“ und als Unterrichtsprinzip „Partizipation und Beteiligung“ zu integrieren. Im Lehrfach „politische Bildung“ soll der Lehrinhalt in der Oberstufe vorgesehen werden.

Parallel dazu müssen Kinderrechte als fixer Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen inkludiert werden, um eine forschungsgeleitete und professionalisierte Handlungspraxis sicherzustellen.

Corinna Geißler von UNICEF Österreich Advocacy über die Wichtigkeit dieser Petition: „Durch die Thematisierung der UN-Kinderrechtskonvention im Unterricht erhalten SchülerInnen die Möglichkeit, nicht nur ihr Handeln, sondern auch das Handeln und das Bewusstsein ihres Umfelds zu ändern.“

Mythen und Missverständnisse

Die Konvention über die Rechte des Kindes ist ein internationales rechtliches Dokument, weshalb sie komplex wirken und in der Praxis manchmal schwer zu interpretieren sein kann. Dies kann zu Missverständnissen über die Bedeutung der einzelnen Rechte sowie wie die Anwendung in der realen Welt führen. Obwohl die Konvention für jeden verständlich sein soll, ist eine allzu grobe Vereinfachung nicht möglich.

Mythos 1: Rechte gehen mit Pflichten einher. Dies ist inkorrekt, denn Kinderrechte, genau wie alle Menschenrechte, sind bedingungslos und daher nicht mit Verpflichtungen verbunden. Rechte können nie als Belohnung für die Erfüllung einer Verpflichtung dienen und sie können nie entzogen werden, weil eine „Verpflichtung“ nicht erfüllt wurde. Kinderrechte sind zudem universal. Erwachsene und Kinder sind dazu angehalten, Rechte zu respektieren, aber das bedeutet nicht, dass die Rechte eines Kindes davon abhängen, ob es die Rechte anderer respektiert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, über Rechte und Respekt zu sprechen, anstatt über Rechte und Verpflichtungen.

Mythos 2: Die Konvention ist ein hilfreiches Mittel, um das Benehmen der Kinder in der Schule zu kontrollieren. Dies ist inkorrekt, denn die Rechte in der Konvention sollten weder dafür verwendet werden, Kinder zu kontrollieren, noch als Verhandlungsinstrument für positive Einstellungen oder gutes Benehmen. Wenn Kinder die Konvention kennen und in einer Umgebung lernen, wo ihre Rechte respektiert werden, entwickeln sie ein tieferes Verständnis für die Rechte anderer und die Notwendigkeit, diese zu respektieren. Das wiederum verbessert Beziehungen auf allen Ebenen sowie Verhalten und Einstellungen generell.

Mythos 3: Manche Rechte sind wichtiger als andere. Dies ist inkorrekt, denn ein wesentlicher Aspekt der Konvention ist, dass sie als Ganzes betrachtet werden muss und dass alle Rechte zusammenhängen. Das bedeutet, dass Kinder alle Rechte in der Konvention genießen sollen und dass kein Recht wichtiger ist als ein anderes.

Kinderrechte und ihre Bedeutung für die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs)

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) betreffen maßgeblich das Leben und die Entwicklung von Kindern, unter anderem ihre Überlebenschancen, ihr physisches und psychisches Wohlergehen, ihre Bildungschancen und ihre Partizipation in der Gesellschaft. Es besteht eine direkte Relevanz von Kinderrechten für die Erreichung aller SDGs. Gleichermaßen lässt sich der Zusammenhang auch umgekehrt verdeutlichen. Jedes Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention findet sich in den SDGs wieder. Die nachhaltigen Entwicklungsziele stellen demnach einen geeigneten Rahmen zur Erreichung der Kinderrechte dar, zu deren Umsetzung sich so gut wie alle Staaten schon lange vor Beschluss der SDGs vertraglich verpflichtet haben.

(1) vgl. Schrittesser, Ilse und Zuzana Kobesova (2019): Einblicke in die Praxis der Kinderrechte in der Schule: Der Fall Österreich. In: Fasching, Helga [Hrsg.]: Beziehungen in pädagogischen Arbeitsfeldern und ihren Transitionen über die Lebensalter. Bad Heilbrunn : Verlag Julius Klinkhardt, S. 79-96.

UNICEF ruft zu Spenden auf, denn nur dank großzügiger Unterstützung kann die Arbeit für Kinder fortgesetzt werden:

Spendenkonto: UNICEF Österreich
AT46 6000 0000 0151 6500

Weitere Informationen und Möglichkeit zur Online-Spende:
https://unicef.at/spenden/

Eine Auswahl an Videos und Fotos stehen Redaktionen im Rahmen der Berichterstattung zum kostenfreien Download zur Verfügung:
https://weshare.unicef.org/C.aspx?VP3=CMS3&VF=Home

UNICEF World’s Largest Lesson (2019): Ein Leitfaden für den Unterricht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes: https://www.ots.at/redirect/unicef11

UNICEF Österreich (2018): Mythen und Missverständnisse: Was ist die UN-Kinderrechtskonvention und was ist sie nicht?
https://www.ots.at/redirect/unicef12

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