Änderung in der Feiertagsarbeitsentgeltzahlung
Wien (OTS) – Wir verstehen den Unmut unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der Ärzte, die hier betroffen sind.
Seit Jahren war im Göttlicher Heiland Krankenhaus ein Modell für die Abgeltung der Feiertage in Verwendung, das den Ärztinnen und Ärzten eine vorteilhaftere Regelung geboten hat. Der Betriebsrat betrachtete diese Regelung als nicht rechtens und hat dagegen geklagt. Nun musste das Urteil des Obersten Gerichtshofes umgesetzt werden. Dieses Urteil legt fest, dass Feiertagsarbeitsentgelte sofort auszubezahlen sind. Das bedeutet eine Veränderung der bisher üblichen Vorgehensweise.