Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt Lohnplus von 3,23 Prozent | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt Lohnplus von 3,23 Prozent

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Wien (OTS) – Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Sozialpartner haben sich auf ein Lohnplus von durchschnittlich 3,23 Prozent geeinigt. Die Kolleginnen und Kollegen in der untersten Lohngruppe bekommen künftig mindestens 50 Euro mehr. „Damit erreichen wir einen Mindestlohn von 1.590 Euro und machen somit einen wichtigen Schritt in Richtung 1.700 Euro Mindestlohn. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt“, zeigt sich Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, zufrieden. Die Nachtzulage wurde um rund 14 Prozent ebenfalls deutlich erhöht. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner 2019; die Laufzeit beträgt ein Jahr.++++

Belastungen reduzieren

Mit dem neuen Kollektivvertrag werden auch die Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten in der Bewachung markant reduziert, berichtet Hebenstreit: „Schon vor dem neuen Arbeitszeitgesetz war in diesem Bereich längst ein 12-Stunden-Tag aufgrund von Arbeitsbereitschaft möglich. Jetzt wurde rechtlich eindeutiger formuliert, was Arbeitsbereitschaft ist bzw. welchen Anteil sie an der Gesamtarbeitszeit hat. Die Gesamtarbeitszeit besteht künftig aus maximal acht Stunden tatsächlicher Arbeit und vier Stunden Arbeitsbereitschaft. Davon profitieren die Kolleginnen und Kollegen.“

Finanzielle Wertschätzung

Abschließend gratuliert der vida-Vorsitzende dem Verhandlungsteam aus dem Fachbereich Gebäudemanagement: „Die Verhandlungen haben in schwierigen Zeiten stattgefunden. Besonders hervorstreichen möchte ich das Bekenntnis der Arbeitgeber zu einer kräftigen Lohnerhöhung. Wir wissen, dass vor allem im Bereich der Sicherheit die Personalkosten einen großen Einfluss auf die Angebotspreise haben. Von 100 Euro Betriebsleistung fließen 80 Euro in den Personalaufwand“, so Hebenstreit. „Leider sind viele Lohnerhöhungen bei den Kunden nicht umsetzbar, weil nach wie vor das Billigstbieterprinzip vorherrscht, auch bei öffentlichen Ausschreibungen. So haben wir es immer wieder mit Lohn- und Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten zu tun. Das Billigstbieterprinzip benachteiligt bei Vergaben Unternehmen, die sich an Kollektivvertragsbestimmungen und faire Bedingungen für ihre MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das alles auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen. Das Billigstbieterprinzip muss deshalb weg“, bekräftigt Hebenstreit.

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