Becher: Genossenschaftsspaltungsgesetz konnten „die Giftzähne gezogen werden“
Wien (OTS/SK) – „Die gemeinnützigen Bauvereinigungen wurden durch eine Bestimmung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ausgenommen. Deshalb wird die SPÖ dem Genossenschaftsspaltungsgesetz zustimmen“, wenngleich sich die Begeisterung dafür in Grenzen halte, stelle es doch in Wahrheit eine „Lex Raiffeisen“ dar, sagte der Umweltsprecher der SPÖ, Klaus Uwe Feichtinger, am Mittwoch im Nationalrat. Ruth Becher, die Sprecherin der SPÖ für Bauten und Wohnen, betonte dabei, dass dem Gesetz im parlamentarischen Begutachtungsverfahren unter Einbezug von ExpertInnen „die Giftzähne gezogen werden konnten“. ****
Mit dem neuen Gesetz bekommen auch Genossenschaften die Möglichkeit, sich aufzuspalten, wie es Kapitalgesellschaften können. „Das bedeutet, sie können ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise in der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschafter übertragen“, erklärt Feichtinger. „Dadurch kann die Rechtsform der Genossenschaft an Attraktivität gewinnen“, ergänzt Becher. Die Abgeordnete spricht sich dabei deutlich gegen die Aufspaltung gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften aus, was die Regierungsparteien ursprünglich vorhatten. „Das hätte ein Einfallstor für die Zerschlagung des gemeinnützigen Wohnbausektors durch große Immobilienspekulanten bedeuten können“, so Becher.
„Die berechtigten Einwände der Gemeinnützigen gegen die ursprüngliche Regierungsvorlage über die Spaltung von Genossenschaften wurden von der Sozialdemokratie unterstützt und haben Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden“, zeigt sich Feichtinger erfreut. Die Diskussion habe gezeigt, dass es sinnvoll ist, sich auf fundierter Grundlage für Veränderungen von Regierungsvorlagen einzusetzen und Verbesserungen zu erreichen. (Schluss) up/ls/mp
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