Festakt „100 Jahre Republik Österreich“ der Bundesländer und außerordentliche Landeshauptleutekonferenz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Festakt „100 Jahre Republik Österreich“ der Bundesländer und außerordentliche Landeshauptleutekonferenz

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Eisenstadt (OTS) – Am Donnerstag, 4. Oktober 2018, findet der Festakt „100 Jahre Republik Österreich“ und eine außerordentliche Landeshauptleutekonferenz im Palais Niederösterreich in Wien statt.

Außerordentliche Landeshauptleutekonferenz

10.15 Uhr Unterzeichnung der „Erklärung der Landeshauptleute anlässlich 100 Jahre Republik Österreich“ im Herrensaal – FOTO- UND FILMMÖGLICHKEIT

10.25 Uhr Gruppenfoto mit den Landeshauptleuten auf dem Balkon (bei Schlechtwetter auf der Feststiege)

10.30 Uhr Eintreffen von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Tour de Table im Büro von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner – FOTO- UND FILMMÖGLICHKEIT

Festakt „100 Jahre Republik Österreich“

11.00 Uhr Festakt mit Ansprachen von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Sebastian Kurz, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz Landeshauptmann Hans Niessl, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Landeshauptmann Bürgermeister Dr. Michael Ludwig – FOTO- UND FILMMÖGLICHKEIT

12.25 Uhr Gruppenfoto auf der Bühne des Landtagssaales

12.45 Uhr Empfang – FOTO- UND FILMMÖGLICHKEIT

Die Teilnahme an diesem Medientermin ist nur nach vorheriger Akkreditierung möglich. Daher wird um formlose Übermittlung der erforderlichen Daten (Name, Medium, Tätigkeit) mit Verweis auf den Medientermin auf elektronischem Weg an <a>post.oa-presse@bgld.gv.at</a> bis Dienstag, 2. Oktober 2018, 12.00 Uhr ersucht.

Die Ausgabe der Akkreditierungsausweise erfolgt am 4. Oktober 2018 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr direkt vor Ort im Innenhof-Eingangsbereich – Presse Check In des Palais Niederösterreich, Herrengasse 13, 1010 Wien. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten und bitte beachten Sie, dass bei der Abholung des Akkreditierungsausweises ein gültiger Presseausweis vorzuweisen ist.

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