Glyphosat: Kärnten will mit neuem Gesetzesentwurf Weg für weitreichendes Verbot freimachen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Glyphosat: Kärnten will mit neuem Gesetzesentwurf Weg für weitreichendes Verbot freimachen

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Klagenfurt (OTS) – Kärnten könnte schon demnächst die erste weitgehend Glyphosat-freie Region in Europa sein. Wie SPÖ-Landesparteivorsitzender Landeshauptmann Peter Kaiser und SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser heute, Dienstag, bekannt geben, wird auf Antrag des SPÖ-Landtagsklubs diesen Donnerstag, ein neuer Gesetzesentwurf im Landtagsausschuss für Naturschutz, Energie und Umwelt zum Beschluss vorgelegt. Danach würde der Entwurf der EU-Kommission zur Notifizierung weitergeleitet.

„Nachdem wir diesen neuen Entwurf eng mit Experten auf EU-Ebene abgestimmt haben, sind wir optimistisch, dass wir Glyphosat, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, ebenso wie viele andere gefährliche Pestizide weitestgehend aus unserem Bundesland verbannen können. Damit würden wir, würde Kärnten, eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen. Vor allem aber würden wir einen wichtigen Schritt setzen, um die Gesundheit der Bevölkerung und die Natur zu schützen“, so Kaiser und Seiser, die darauf verweisen, dass Kärnten bereits einmal, nämlich beim Gentechnikverbreitungsgesetz, Vorreiter war.

„Mehr als ein Drittel der insgesamt 520 in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind laut Umwelt- und Gesundheitsexperten für Menschen, Tiere und die Umwelt gefährlich, weil sie unerwünschte Nebenwirkungen haben“, verdeutlicht Kaiser. So würden sie nicht nur als Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel wirken, sondern auch Mikroorganismen, Bodenlebewesen, Obst, Gemüse und in der Nahrungskette letztlich die Gesundheit der Menschen schädigen.

Konkret sieht der neue Entwurf zur Änderung des Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetzes laut Kaiser und Seiser ein generelles Verbot der Anwendung von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln durch private Anwender vor, weil diese anders als gewerbliche Nutzer über keinerlei Befähigungsnachweis verfügen und ihnen daher auch nicht zuzumuten ist, die langfristigen Folgen auf Natur, Umwelt und Lebewesen einzuschätzen.

(Schluss)

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