Gastro-Einschränkung auf Märkten für NEOS „verfassungswidrig“
Wien (OTS/RK) – Die Wiener NEOS haben die Einschränkung der Gastronomie-Nebenrechte für Lebensmittel-Stände auf Wiener Märkten durch Stadträtin Ulli Sima juristisch prüfen lassen. Heute, Dienstag, haben NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger und Gemeinderat Markus Ornig ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgelegt.
Demnach sei die Aufhebung der Gastro-Nebenrechte verfassungswidrig: Einerseits stelle die vergangenen Juni von der Stadt aufgehobene Erlaubnis, neben dem Verkauf von Lebensmitteln auch eine begrenzte Anzahl an Gastro-Tischen zu betreiben, einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit vor. Andererseits sei der Zweck der Verordnung laut NEOS der Konkurrenzschutz für reine Gastro-Anbieter auf Märkten – laut NEOS-Jurist „keine Grundlage für eine Verordnung im öffentlichen Interesse“.
Das Gutachten sei ein „Knalleffekt“, meinte Meinl-Reisinger. Sie kritisierte die Stadtregierung, die „blind für die Anliegen der Marktstandler“ sei. Bei der angekündigten Novelle der Marktordung müsse das Gastro-Verbot zurückgenommen werden und flexiblere Öffnungszeiten und Regeln für Markstände bringen, forderte Ornig. Die NEOS-Frontfrau warnte vor möglichen Regressforderungen von StandlerInnen: Marktstand-BetreiberInnen, die Klagen anstrengen wollten, könnten auf die Unterstützung der NEOS zählen.
Weitere Informationen: NEOS Wien, Telefon: 01/4000-81411. (Schluss) ato
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