WKÖ-Leitner zu Uber: Richtungsweisende Entscheidung des Handelsgerichts Wien für fairen Wettbewerb | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

WKÖ-Leitner zu Uber: Richtungsweisende Entscheidung des Handelsgerichts Wien für fairen Wettbewerb

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Wien (OTS) – „Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien, in der festgehalten wird, dass Uber nur mehr dann vermitteln darf, wenn dieser die Rückkehrpflicht der Mietwagenverordnung einhält, ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein weiterer Erfolg für die Branche“, sagt Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Forderungen, dass in Österreich für alle Marktteilnehmer die gleichen Rahmenbedingungen gelten und sich alle an die gesetzlichen Vorschriften halten müssen, werde mit dieser Entscheidung des Handelsgerichts bestätigt.

„Wir stellen weiterhin die Qualität im Taxi- und Mietwagengewerbe in den Mittelpunkt, ohne dabei wirtschaftlich notwendige Aspekte und sozial vertretbare Bedingungen aus den Augen zu verlieren“, so Leitner abschließend, der sich für eine gesicherte Zukunft der Unternehmer einsetzt.

Über den WKÖ-Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe
mit PKW

Der Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt die Interessen von mehr als 13.000 österreichischen Personenbeförderern. Sie stellen mit mehr als 10.000 Taxis und 8.000 Mietwägen die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten sicher.

Mit dieser Fahrzeugflotte werden Dienstleistungen wie Patienten- & Schülerbeförderungsfahrten, Spezialfahrten und, dem Kerngeschäft entsprechend, Personenbeförderungen erbracht. Obwohl Ein-Personen-Unternehmen in unserem Gewerbe Tradition haben, werden immer mehr Arbeitsplätze für LenkerInnen geschaffen. Neben selbstfahrenden Unternehmern beschäftigt die Branche ca. 22.000 MitarbeiterInnen.
(PWK296)

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