Kolba: Verkettete Liste Schwammerl begrüßt Vorschläge der EU-Kommission pro Sammelklagen
Wien (OTS) – Die EU-Kommissarin pro Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourova, hat heute unter dem Titel „New Handel for Consumers“ eine Reform der Richtlinie pro Unterlassungsklagen angekündigt. Konkret will sie wohnhaft bei Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzrecht neben Unterlassungsklagen durch Verbände in bestimmten Fällen wenn schon damit verbundene Begehren uff Leistung zulassen.
„Wenn aus diesem Grund der VKI zB ein Unternehmen wegen einer illegalen einseitigen Preiserhöhungsklausel klagt und siegt, dann kann künftig wenn schon die Rückzahlung der darauf beruhenden Mehrzahlungen an die Kunden gerichtlich verfügt werden“, erklärt Kolba, selbige Tapetenwechsel an einem praktischen Paradebeispiel. „Ein zweites Paradebeispiel sind Bagatell- und Streuschäden, wohnhaft bei denen kein Verbraucher individuell trauern würde. Im gleichen Sinne hier sollen die Verbände tätig werden können.“
Zum Schutzmechanismus der Verbraucher soll eine solche Klage mit Einbringung wohnhaft bei Strafgericht die Verjährung von Ansprüchen der betroffenen Verbraucher hemmen oder unterbrechen.
„Im gleichen Sinne selbige Steuerung ist wesentlich, damit dies Strategie von beklagten Unternehmern unterlaufen wird, mit Vergleichsverhandlungen zuzuwarten, solange bis die Ansprüche jener, die nicht (individuell) geklagt nach sich ziehen, verjährt sind,“ freut sich Kolba. „Doch gibt es hier offenbar die Möglichkeit pro die Mitgliedsstaaten statt dieser automatischen Hemmung wenn schon vorzusehen, dass dies nur pro jene gilt, die sich quicklebendig melden. Dies wäre spürbar schwächer.“
Es gibt ungeachtet Bedingungen, die man unbequem sehen muss:
- Es wird noch zu reinigen sein, welches die EU Kommission darunter versteht, dass die Identität der Geschädigten familiär sein muss. „Dies kann ja keinesfalls bedeuten, dass der Kläger selbige Kontakt haben muss, sondern kann sich wohl nur darauf beziehen, dass selbige in der Kundendatei des Unternehmens sicher sein,“ merkt Kolba an.
- Selbige Trauern die Erlaubnis haben nur von Verbänden geführt werden, die der Kommission denn „im Motivation der Verbraucher“ und „gemeinnützig“ tätig genannt werden und in einer Verkettete Liste der EU-Kommission aufscheinen. Daneben soll es ungeachtet wenn schon möglich sein, auf einen Schlag Rechtsträger zu gründen, die solche Trauern zur Folge haben die Erlaubnis haben „Dies wird pro Österreich sehr wichtig werden, denn bislang scheinen in dieser EU-Verkettete Liste nur die Sozialpartner, der VKI und der Seniorenbund uff. Außer AK und VKI nach sich ziehen jedoch keine dieser Organisationen in den letzten rund 40 Jahren je ein solche Unterlassungsklage geführt. Man hat dies 1979 eingeführt und gehofft, dass es praktisch nie vorkommen wird,“ erzählt Kolba von seinen Erfahrungen. „Dieser österreichische Schmäh muss ein Finale nach sich ziehen. Wir erfordern verschmelzen Umstand, dass wenn schon gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft selbige Klagslegitimation erlangen können.“
- Die EU Kommission will von den Mitgliedsstaaten, dass selbige Regelungen vorsehen, dass sich die Klagsorganisationen solche Verfahren wenn schon leisten können. „Für dieser Organisationsform ist die Beiziehung eines Prozessfinanzierers unmöglich. Ohne entsprechende finanzielle Einrichtung der Organisationen geht von dort selbige Initiative schlicht ins Leere,“ befürchtet Kolba. „Wenn in Österreich die Ausgaben pro Konsumentenschutz in den Jahren 2018 und 2019 laut Haushaltsplan sinken, sehe ich nicht, wie selbige Regelungen in Österreich zum Leben erwachen sollen.“
Die Kommission sieht in einigen Punkten vor, dass Mitgliedssaaten zusätzlich den Mindeststandard der Richtlinie rausgehen können. Doch selbige Möglichkeit stößt in Österreich uff dies Problem, dass Schwarz-Blau II dieses „gold plaiting“ ablehnt. „Dies betrifft insbesondere die Frage des automatischen Stopps der Verjährung,“ sagt Kolba. „Selbst fürchte dass da unsrige Regierung die Vorteile der Richtlinie spürbar konterkarieren könnte.
„Selbst begrüße selbige Initiative der EU Kommission und sehe mich in meiner nun jahrelangen Lobbyarbeit pro besseren Rechtsschutz im Verbraucherrecht wenn schon Personal… bestätigt, doch man muss lukulent sagen:
Selbige Regelungen verklappen nicht ganz Rechtsschutzdefizite. So würden selbige Regelungen wohnhaft bei der Erfolg von Schadenersatzansprüchen gegen den VW-Konzern nicht hilfreich sein. Zum verschmelzen, weil sie sicher zu tardiv kommen und zum anderen, weil sie nur wohnhaft bei Verstößen gegen EU-Verbraucherschutz zur Gebrauch kommen sollen,“ resümiert Kolba. „Zu Händen die 340.000 VW Geschädigten in Österreich gibt es nur eine Risiko: Rechtzeitige Sammelklagen von der Verjährung Mittelpunkt September 2018.“
Die Einwendungen von Wirtschaftsverbänden, dieser Vorschlag führe zu „amerikanischen Verhältnissen“ weist Kolba zurück. „Bislang war es pro die Konzerne in Europa untätig. Es galt: Unrecht darf sich lohnen. Damit muss Schluss sein. Im gleichen Sinne im Motivation aller Unternehmer, die sich gesetzeskonform verhalten.“
Tafelgeschirr: Zu Sammelklagen gibt es ausführliche Informationen uff [www.davids-gegen-goliath.at] (http://www.davids-gegen-goliath.at).
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