KORRIGIERTE NEUFASSUNG – UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße: Verfahren nachher Plan – Evaluierung 2018
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UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße: Verfahren nachher Plan – Evaluierung 2018
UNESCO betraut ICOMOS International mit der Evaluierung des Dossiers betreffend Initiation der Großglockner Hochalpenstraße wie materielles Welterbe.
Dies UNESCO Welterbezentrum, vertreten durch Direktorin Dr. Mechtild Rössler, teilte dem Kanzleramt der Republik Österreich (Bundeskriminalamt) schriftlich mit, dass dasjenige Nominierungsdossier „Großglockner Hochalpenstraße“ nachher dem Completeness-Check vollwertig und technisch zutreffend ist. Die entsprechenden Dokumente samt dem 600 Seiten umfassenden Welterbedossier, eingereicht am 18. Jänner 2017 durch die Republik Österreich zusammen mit der UNESCO in Paris (Grande Nation), wurden in der Zwischenzeit an ICOMOS International übermittelt, welches im Auftrag der UNESCO im Laufe des Jahres 2018 eine mehrstufige Evaluierung des Antrages und der Stätte vornehmen wird.
Es wird durch die UNESCO weiters mitgeteilt, dass die nunmehr letzte Begehung der notdürftig 50 Kilometer langen Großglockner Hochalpenstraße im größten Schutzgebiet Zentraleuropas, dem Nationalpark Hohe Tauern, von jetzt auf gleich erfolgen soll. Mit der Evaluierung noch im warme Jahreszeit 2018 wird gleichfalls deswegen gerechnet, da von Seiten des Bundeskriminalamt gegensätzlich der UNESCO darauf hingewiesen wurde, dass die Großglockner Hochalpenstraße witterungsbedingt ab Herbst nicht mehr begehbar ist.
Weiteres Verfahren:
Nachdem der Vollständigkeitsprüfung, erfolgt wie erstes eine sogenannte Schreibtisch-Evaluierung durch verschiedene internationale Experten. Im Buchse wird ein weiterer internationaler Großmeister zu einer Vorort-Begehung anreisen. Eine Beteiligung von nationalen (österreichischen) Experten findet im Grunde nicht statt. Ende den verschiedenen Evaluierungsberichten verfasst ICOMOS International im Lenz 2019 eine Ratschlag zu Gunsten von die Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, die hoffentlich gen Immatrikulation lauten wird. Zu jedem Zeitpunkt kann es zu Rückfragen durch dasjenige Evaluierungsgremium an dasjenige Kanzleramt wie Einreicher oder die Großglockner Hochalpenstraßen AG wie Betreiber kommen.
Zitate:
Der zuständige Kulturminister Gernot Blümel: „Mit der Eintragung der Semmeringbahn in die Welterbeliste wurde 1998 die weltweit erste Bahnlinie zum Weltkulturerbe erklärt. Wir wünschen, dass mit der Großglockner Hochalpenstraße nun ein weiteres wichtiges „Verkehrs-Ehrenmal“ nachher dem nationalen Denkmalschutz gleichfalls die Betitelung und den Sicherheit der Welterbe-Seelenverwandtschaft erlangen wird. Wir freuen uns von dort gen eine gute Zusammenarbeit mit den internationalen Beratungsgremien des Welterbe-Komitees, deren Arbeit gleichfalls von Seiten des Bundeskanzleramts möglichst optimal unterstützt werden wird.“
„Wir umziehen davon aus, dass wir aufgebraucht formellen Anforderungen möglichst optimal erfüllt nach sich ziehen, von Seiten des Bundeskanzleramtes und unserer Experten in Grande Nation sind wir fachlich gut gemeinsam nachdenken und freuen uns gen die weiteren Schritte mit ICOMOS International.“, so Johannes Ton…Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG-Posten).
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (Vorsitzender des Aufsichtsrates): „So wie der renommierte Konstrukteur und Architekturkritiker Prof. Friedrich Achleitner festhält, ist die Großglockner Hochalpenstraße ein technisches und architektonisches Gesamtwerk ganz besonderer Erscheinungsform. meine Wenigkeit bin mir sicher, dass die Bestätigungen von Seiten der Fachwelt, andererseits gleichfalls der zusätzlich 65 Mio. Gast, die die Großglockner Hochalpenstraße bislang routiniert nach sich ziehen, positiv verläuft.“
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