Salzburger Jurist kämpft gegen „anti-demokratische Leitkultur“ der österreichischen Sozialversicherung

Der Salzburger Jurist Alexander Latzenhofer ist freiberuflich als „Neuer Selbstständiger“ als Rechtsgutachter für Rechtsanwälte tätig. Unter Berufung auf das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip beschwert er sich gegen die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gegen „Neue Selbstständige“. Denn für seine Berufssparte gibt es keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten in der SVS. Die „Neuen Selbstständigen“ dürfen ihre Vertreter nicht wählen. Stattdessen bestimmte der Sozialminister nach seinem Gutdünken und mit fast vier Jahren Verspätung die Vertreter dieser Berufsgruppe.

Missachtete Verfassungsvorgaben zur demokratischen Organisation der Sozialversicherung

Art 120c Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz verlangt die demokratische Organisation der als Selbstverwaltung errichteten Sozialversicherungen. Der Verfassungsgerichtshof hat mehrfach entschieden: Die Mitglieder des Selbstverwaltungskörpers müssen das Recht haben, zumindest indirekt an Wahlen für die Leitungsgremien teilzunehmen, etwa indem sie als Mitglieder von WKÖ oder AK dort an Wahlen teilnehmen und AK und WKÖ Vertreter in die Sozialversicherungen entsenden.

Millionen Betroffene eines Demokratiedefizits

Sozialversicherte, die nicht Mitglied einer Kammer sind, fallen in Österreich um ihre demokratischen Rechte um. Das sind nicht nur 50 000 neue Selbstständige in der SVS, sondern auch 700 000 Sozialversicherte aus dem öffentlichen Dienst und 2,2 Millionen sozialversicherte Pensionisten. Weder in ÖGK, PVA oder BVAEB gibt es demokratisch gewählte Vertreter dieser Sozialversicherten. „Im Kammerstaat Österreich sind Sozialversicherte ohne Kammermitgliedschaft Entrechtete. Für sie gibt es nur eine kosmetische Selbstverwaltungs-Attrappe, bei der Sozialminister oder private Vereine nach ihrem Gutdünken und ohne demokratische Wahl für diese Versicherten „Vertreter“ bestimmen. Dabei wird der Verfassungsgerichtshof seit 2019 ignoriert, der in einem von der Anwaltskanzlei Freimüller-Obereder-Pilz geführten Verfahren diese undemokratischen Bestellungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Nicht mal für Wladimir Putin wäre das Demokratie. Machte dies Viktor Orban, hätten die Grünen längst EU-Klage verlangt. In Österreich beteiligt sich der grüne Minister selbst an dieser Missachtung des uralten demokratischen Prinzips „No taxation without representation“. Selbstverwaltung bedeutet in der österreichischen Sozialversicherung, dass die Verwaltungsbürokratie sich selbst in ihrem Eigeninteresse verwaltet.“ rügt Latzenhofer Politik und Gesetzgebung. 

Zweifel am Bundesverwaltungsgericht

Das von Latzenhofer gegen die Beitragsvorschreibungen angerufene Bundesverwaltungsgericht war 2023-2024 Gegenstand öffentlicher politischer Kontroversen zwischen ÖVP und Grünen. Da das Verfahren eine „Bastion“ der ÖVP und das Handeln eines grünen Ministers betrifft, befürchtet Latzenhofer politische Entscheidungen. Obwohl der Verfassungsgerichtshof bereits im Juni in von der Anwaltskanzlei Haslinger-Nagele geführten Verfahren entschied, dass die Frage der potentiellen Verfassungswidrigkeit der „stimmrechtslosen Mitgliedschaft“ in der Sozialversicherung in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren relevant sei, will das Bundesverwaltungsgericht selbst am 8. Oktober entscheiden, ohne die Frage dem Verfassungsgericht vorzulegen.

 

Aussender: Mag. Alexander Latzenhofer, Franz Martin Str 4B/18, 5020 Salzburg

Rückfragen an: Rechtsanwalt Mag. Andreas Koettl: office@koettl.com

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