Wien (OTS) – „Frankreich ist einer jener EU-Mitgliedsstaaten, die die EU-Feuerwaffenrichtlinie bürgerfreundlich ohne eine Verschärfung des Waffenrechts umgesetzt haben“, so Robert Siegert, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Zivile Sicherheit. Nun liegt in Österreich der Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes 1996 vor. Erfreulich sind für Siegert u.a. die Regelungen hinsichtlich Schalldämpfern für Jäger, größere Magazine für Sportschützen oder die Definition für Sportschützen.
Es stellt sich allerdings die Frage, warum es keine Gleichstellung von Jägern und Sportschützen gibt. So dürfen aufgrund des Gesundheitsschutzes Jäger in Zukunft bei regelmäßiger Ausübung der Jagd einen Schalldämpfer verwenden. Für Sportschützen, die ihren Sport ebenfalls regelmäßig ausüben oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnehmen, gilt die in Sachen Schalldämpfern vorgesehene Gesetzesbestimmung nicht.
„Zudem besteht auch weiterhin eine Ungleichbehandlung für Berufsgruppen beim Führen von Waffen“, berichtet ARGE Zivile Sicherheit-Sprecher Robert Siegert. Neben Polizisten dürfen nun zwar auch Angehörige der Militärpolizei sowie Justizwachebeamte ohne Antrag eine Waffe führen. Es gibt aber andere Berufsgruppen, denen das Führen einer Waffe ohne Antrag weiterhin verwehrt bleibt, etwa für Angehörige des Jagdkommandos und Kadersoldaten mit entsprechender Ausbildung, die Finanzpolizei oder die Zollwache.
Siegert appelliert an die Politik, „dass für eine Gleichbehandlung und für Rechtssicherheit gesorgt werden und die Behördenwillkür bei der Erteilung von Bewilligungen der Vergangenheit angehören muss.“ (PWK673/JHR)

