Zehn Jahre Haft für Hanno Berger: Ein Urteil gegen Cum-Ex – und gegen die Bequemlichkeit des Systems
Zehn Jahre Haft für einen Steueranwalt, der mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag den Staat um Milliarden gebracht haben soll: Das klingt nach einem Schlussstrich. Ist es aber nicht. Es ist eher die späte Quittung für ein System, das zu lange so tat, als seien aggressive Steuermodelle nur ein Randphänomen für besonders clevere Spezialisten.
Hanno Berger, 75 Jahre alt, sitzt seit 2022 hinter Gittern. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn im Juli 2023 wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe; in der Cum-Ex-Aufarbeitung gilt er als eine der Schlüsselfiguren. Die Dimension bleibt schwer greifbar: Durch Cum-Ex-Deals entgingen dem Fiskus mindestens 10 Milliarden Euro, nach Schätzungen teils deutlich mehr, je nach Abgrenzung der Fälle. Das Bundesfinanzministerium sprach bereits 2012 von einem Schaden im Milliardenbereich; spätere Aufstellungen und Ermittlungen haben das Bild eher verschärft als entschärft.
Das eigentlich Bemerkenswerte ist dabei nicht nur die kriminelle Energie. Es ist die politische Naivität, mit der solche Konstruktionen lange durchwinkbar waren. Cum-Ex nutzte eine Lücke im Zusammenspiel von Steuerrecht, Kapitalmarkt und Bankenpraxis: Um den Dividendenstichtag wurden Aktien in schneller Folge verschoben, sodass mehrere Akteure sich dieselbe einmal gezahlte Kapitalertragsteuer bescheinigen ließen. Was nach hochkomplexer Finanzakrobatik klingt, war am Ende eine simple Frage: Wer kontrolliert eigentlich, ob der Staat für eine Steuererstattung überhaupt mehr als ein hübsches Formular bekommen hat?
Ein wenig bekannte, aber zentrale Einsicht dabei: Cum-Ex war nicht bloß ein deutsches Problem. Die OECD hat in ihren Analysen zu Tax Fraud and Tax Evasion wiederholt auf grenzüberschreitende Arbitrage, Informationsasymmetrien und die Gefahr von Erstattungsbetrug hingewiesen. Gerade das macht den Fall politisch so unbequem: Nationale Strafverfolgung allein kommt immer zu spät, wenn Finanzmärkte schneller sind als Gesetze. Ein sauber formulierter Paragraf hilft wenig, wenn die Verwaltung im Dunkeln stochert und Banken im Zweifel mit Produkten verdienen, die niemand im Vollzug versteht.
Die zweite unbequeme Erkenntnis ist noch ernüchternder: Cum-Ex war nicht nur ein Ausrutscher einzelner Zocker, sondern auch ein Produkt aus Regulierungslücken und institutioneller Trägheit. Deutschland hat zwar seit 2012 mehrfach nachgeschärft, unter anderem durch strengere Nachweisregeln bei Kapitalertragsteuer-Erstattungen. Trotzdem dauerte es Jahre, bis Ermittlungen wirklich Fahrt aufnahmen. Das ist der eigentliche politische Skandal: Nicht, dass es Lücken gibt. Sondern dass sie in einem hochentwickelten Staat so lange Geld kosten dürfen, bevor jemand die Tür schließt.
Natürlich gibt es eine Gegenposition. Manche Verfahrensbeobachter betonen, dass die Rechtslage bei Cum-Ex lange unklar war und dass erst Gerichte den betrügerischen Kern präzise herausgearbeitet haben. Das ist nicht falsch. Gerade deshalb wirkt das Thema so heikel: In einem komplexen Steuerrecht verschwimmt die Grenze zwischen legaler Gestaltung und strafbarer Ausnutzung schneller, als es einer Demokratie lieb sein kann. Wer hier nur mit moralischer Empörung reagiert, verfehlt das Problem. Wer aber die Unschärfe des Rechts als Entschuldigung nimmt, macht es sich zu leicht. Denn eine Lücke, die Milliarden kostet, ist kein philosophisches Rätsel. Sie ist ein Gesetzgebungsfehler mit Preisetikett.
Man kann das Urteil gegen Berger deshalb als Signal lesen: Auch sehr gut vernetzte Akteure sind nicht unantastbar. Das ist wichtig, gerade in einer Zeit, in der viele Menschen bei Steuern vor allem an Kontrollen der Kleinen denken und an die Kreativität der Großen eher ungern. Ein trockenes Detail am Rand: Während die Öffentlichkeit bei Bargeldquittungen schnell moralisch wird, brauchte es bei Cum-Ex jahrelange Ermittlungsarbeit, internationale Zusammenarbeit und mehrere Gerichtsverfahren, um überhaupt die Größenordnung zu fixieren. Die Ironie ist nicht sehr elegant, aber passend.
Am Ende bleibt eine politisch unbequeme Konsequenz: Wer Steuergerechtigkeit ernst meint, darf Finanzkriminalität nicht als Spezialthema behandeln. Es geht um Personal, IT, Meldepflichten, Transparenz und die Frage, ob der Staat bei hochkomplexen Märkten überhaupt in derselben Liga spielt wie diejenigen, die ihre Lücken systematisch vermarkten. Zehn Jahre Haft sind hart. Aber härter ist die Erkenntnis, dass der eigentliche Schaden längst entstanden war, als die Justiz endlich zugriff. Wenn der Staat sich bei den Starken so lange austricksen lässt, ist nicht nur ein Steueranwalt verurteilt worden, sondern auch ein Stück politischer Selbsttäuschung.