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Trifft das neue Bundesfinanzgesetz die Falschen?

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Ein Bundesfinanzgesetz klingt nach Papier, Zahlenkolonnen und einer jener Debatten, die man gern den Budgetexperten überlässt. Genau das ist der Fehler. Denn wenn der Staat seine Ausgaben und Einnahmen neu ordnet, entscheidet er nicht nur über Defizite, sondern auch darüber, ob digitale Infrastruktur schneller wird, Verwaltungen brauchbar bleiben und der Alltag für Bürgerinnen und Bürger einfacher oder mühsamer wird. Kurz: Das Bundesfinanzgesetz ist keine trockene Rechenübung. Es ist eine Machtfrage über Prioritäten.

Österreichs Budget steht dabei unter Druck. Das gesamtstaatliche Defizit lag 2023 laut Statistik Austria bei 2,6 Prozent des BIP, 2024 wurde es nach den verfügbaren Schätzungen eher nicht kleiner. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission für 2025 und 2026 auf hohe Defizite und steigende Schuldenpfade hingewiesen. Das Problem ist also nicht, dass zu wenig über gespart wird. Das Problem ist, wo gespart wird und wo man sich aus der Verantwortung stiehlt. Und genau da wird es technologisch interessant.

Denn der Staat kann zwei sehr unterschiedliche Dinge tun: Er kann digitale Systeme als Kostenstelle behandeln. Oder er kann sie als Infrastruktur verstehen. Der Unterschied ist nicht akademisch. Wer heute bei IT, Registermodernisierung, Datenaustausch und digitaler Identität knausert, spart kurzfristig Millionen und zahlt langfristig mit Ineffizienz, Medienbrüchen und höherem Personalaufwand drauf. Eine einzige schlecht integrierte Schnittstelle in der Verwaltung kann mehr Reibungsverluste erzeugen als ein halbes Dutzend gut sichtbarer Sparmaßnahmen wieder einspielen. Der Bürger sieht dann nicht den Etatposten, sondern den Warteschleifen-Effekt: Formulare, die man online ausfüllt und danach doch wieder ausdruckt. Fortschritt mit Druckergeräusch.

Ein zweiter blinder Fleck ist politisch unbequemer. Digitale Verwaltung wird oft als Komfortprojekt verkauft, dabei ist sie vor allem eine Verteilungsfrage. Wer sich mit der Verwaltung online zurechtfindet, spart Zeit und Geld. Wer keinen stabilen Zugang, keine digitale Kompetenz oder keine barrierefreien Angebote hat, verliert. Das trifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch Menschen mit niedrigem Einkommen, Schichtarbeitende oder Kleinbetriebe, die keine eigene Rechts- oder IT-Abteilung haben. Eine OECD-Auswertung zur öffentlichen Digitalisierung zeigt seit Jahren, dass gute digitale Dienste Verwaltungsaufwand senken können, wenn sie konsequent durchgezogen werden. Halb digital ist dagegen oft einfach doppelt mühsam.

Natürlich gibt es die Gegenposition: In Zeiten knapper Kassen muss der Staat zuerst bei der Sicherheit, bei Pflege, Bildung und dem Sozialen liefern. Das ist richtig. Niemand braucht ein glamouröses Behördenportal, wenn Schulen marode sind oder Spitäler Personal fehlen. Doch genau deshalb ist die Gegenüberstellung von analoger Grundversorgung und digitaler Modernisierung falsch. Ein funktionierender Staat braucht beides. Wer bei IT und Prozessen kürzt, frisst sich in die Fähigkeit hinein, Pflegegelder rasch auszuzahlen, Förderungen fehlerärmer abzuwickeln oder Daten zwischen Behörden sauber zu teilen. Dann wird aus Sparen nur die elegante Form von Organisationsverschleiß.

Ein wenig überraschend ist dabei ein Punkt, der in Budgetdebatten fast nie vorkommt: Digitale Systeme sind nicht automatisch effizient, nur weil sie digital sind. Die EU-Digitalkommission schätzt im Bericht zum Stand der Digitalen Dekade 2024 zwar deutliche Fortschritte bei Breitband und elektronischen Verwaltungsdiensten, verweist aber zugleich auf Lücken bei Interoperabilität und qualifizierten IT-Fachkräften. Mit anderen Worten: Ein neues Budget, das zwar modern klingt, aber Personal, Wartung und Standards unterschätzt, baut auf Sand. Das ist die unbequeme Wahrheit hinter vielen Digitalversprechen: Software ist billig. Betrieb ist teuer. Und der Staat kauft noch immer manchmal, als wäre beides dasselbe.

Genau hier sollte das Bundesfinanzgesetz gemessen werden: nicht nur an der Höhe des Defizits, sondern an der Qualität der Investitionen. Wenn Digitalisierung, Dateninfrastruktur und Verwaltungsmodernisierung im Budget nur Restposten sind, trifft das Gesetz nicht abstrakt irgendein Kollektiv, sondern sehr konkret die Leute, die am wenigsten Zeit haben, sich durch staatliche Ineffizienz zu kämpfen. Wer also fragt, ob das neue Bundesfinanzgesetz einen persönlich betrifft, muss nicht erst nachrechnen. Man merkt es spätestens dann, wenn der Staat wieder einmal so digital ist wie ein Faxgerät mit WLAN-Hoffnung.

Meine Haltung ist daher klar: Ein gutes Budget darf nicht nur sparen, es muss Reibung aus dem Alltag nehmen. Alles andere ist politisch bequem, aber ökonomisch kurzsichtig. Und ja, das trifft am Ende jeden persönlich — nur leider zuerst jene, die sich gegen schlechte Verwaltung am wenigsten wehren können.

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