PVA-Begutachtungen: Vorbefunde der Betroffenen werden laut AK-Studie stark vernachlässigt
„Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter:innen. Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Nahezu alle Menschen, die einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen, bringen bei der Begutachtung bereits vorhandene ärztliche Berichte oder Gutachten mit. Das gilt für Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu 96 % und für Pflegegeldanträge zu 89 %. Leider zeigt die Studie, dass diese Vorbefunde oft nicht oder kaum berücksichtigt werden. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wurden nur in 8 % der Fälle alle vorliegenden Berichte vollständig berücksichtigt. Teilweise wurde das bei 29 % der Anträge getan, doch in 42 % der Fälle flossen diese wichtigen Infos gar nicht in die Entscheidung ein.
Bei Pflegegeldanträgen war die Situation etwas besser: Hier wurden die Vorbefunde in etwa 52 % der Fälle berücksichtigt, vollständig in 18 %. Doch bei fast 30 % der Anträge auf Pflegegeld spielte die früheren Berichte leider keine Rolle.
„Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren
“, erklärt Stangl. Nur rund 36 % der Pflegegeld-Antragsteller verstehen die Entscheidungskriterien gut oder zumindest einigermaßen, bei den Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen sind es nur 20 %. Das führt dazu, dass viele die Diagnosen in den Gutachten skeptisch sehen: Nur ein Drittel der Pflegegeldantragsteller (33 %) glaubt, dass die Diagnosen aus den Gutachten passen. Bei den Pensionen sind es sogar nur 12 %.
Ein betroffenes Beispiel aus der Praxis erzählt ein Mann mit schwerer körperlicher Erkrankung und daraus resultierenden psychischen Problemen so:
„Was ich mich besonders frage, ist, wenn man Gutachten vorlegt, wo das drinsteht, von anerkannten Ärzten, und dort eine Allgemeinmedizinerin sagt, nein, das gibt es nicht. […] Sie [PVA-Gutachterin] hat abgetastet und diktiert, gibt leichte Schmerzen an, ja. Und ich habe gesagt, es tut total weh. Und sie hat daraus leichte Schmerzen gemacht. Und so ist die ganze Begutachtung. Also wenn man das liest, bin ich immer so ein bisschen in eine Richtung gedrängt worden, von meinem Gefühl her. […] Und so ein bisschen ist mir vorgekommen, dass das gleich in diesem ersten Schritt, bei der Gesamtbegutachterin, dafür verwendet wird, um die Gutachten zu schwächen, die man mitbringt.“
„Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass es nicht bei Ankündigungen bleiben darf. Es muss zu einer spürbaren Verbesserung bei der PVA-Begutachterpraxis kommen. Außerdem ist es wichtig, dass jenen Menschen, die sich in einem PVA-Begutachtungsprozess befinden, künftig mit mehr Wertschätzung begegnet wird. Auch die fachliche Qualität der Begutachtungen muss deutlich verbessert werden, damit diese nicht regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen. Dazu kann auch die Berücksichtigung der Vorbefunde einen Beitrag leisten
“, fordert AK-Präsident Andreas Stangl.
Zusätzliche Informationen:
Die Pensionsversicherungsanstalt überprüft regelmäßig die Leistungsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit der Antragsteller, um die Leistungen korrekt zu vergeben. Eine transparente und respektvolle Begutachtung stärkt das Vertrauen der Betroffenen in die Institution. In der Praxis bedeutet das, dass umfassende ärztliche Unterlagen ernst genommen und sorgfältig ausgewertet werden müssen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Zudem soll die Kommunikation der Entscheidungskriterien verbessert werden, damit Antragsteller besser nachvollziehen können, wie ihr Antrag bewertet wurde.
Forderungen der AK Oberösterreich (OÖ):
- Es braucht einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen während der Begutachtung.
- Alle vorliegenden ärztlichen Gutachten und Befunde müssen verpflichtend und vollständig berücksichtigt werden.
- Die ärztlichen Entscheidungen müssen klar und nachvollziehbar begründet sein. Dazu gehört auch, dass alle entscheidungsrelevanten Gutachten automatisch zugestellt werden und Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
Rückfragen
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
Telefon: +43 (0)664 88 28 19 31
E-Mail: michael.petermair@akooe.at
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