VKI-Sammelaktion: Fonds-Bestandsprovisionen bei BKS & BTV anmelden
Viele Banken bekommen von Fondsanbietern Provisionen, sogenannte Bestandsprovisionen, wenn sie Fonds vermitteln. Wenn diese Zahlungen nicht offen gegenüber den Kund:innen gezeigt werden, findet der Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass das nicht erlaubt ist und das Geld zurückgezahlt werden muss. In den letzten Monaten konnte der VKI mit einigen Bankengruppen bereits außergerichtliche Lösungen finden. Jetzt können sich auch Kund:innen der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG anmelden. Mit diesen beiden Banken wird noch verhandelt, eine Einigung gibt es noch nicht.
Kund:innen, die bis zum 31.12.2017 über eine dieser Banken ein Fondsprodukt gekauft haben, können sich kostenlos auf
www.vki.at/kick-back-2026
anmelden. Dort wird geprüft, ob sie Geld zurückbekommen können. Der VKI sammelt alle Fälle und wird mit den Banken sprechen, damit es außergerichtlich Lösungen gibt.
Nach Aussage des VKI betrifft dieses Problem viele Banken, wenn sie Fonds an Kund:innen verkauft haben. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) gibt klare Regeln, wann Banken solche Provisionen behalten dürfen. Der VKI sagt, dass diese Regeln meistens nicht eingehalten wurden, wenn Fonds bis zum 31.12.2017 verkauft wurden. Deswegen haben Kund:innen das Recht, ihr Geld zurückzufordern.
Der VKI hilft betroffenen Kund:innen, ihre Ansprüche durchzusetzen. „Wir arbeiten daran, auch mit der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene Kund:innen zu erzielen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass konstruktive Einigungen möglich sind“, sagt Mag. Stefan Schreiner, Jurist beim VKI.
SERVICE: Mehr Informationen gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026. Dort gibt es auch praktische Tipps, wie man seine Rechte geltend machen kann.
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