Maßnahmen bei Begutachtungen als erster Schritt, weitere Reformen folgen
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband freut sich über die neuen Pläne von Sozialministerin Korinna Schumann, die Begutachtung bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Sozialministeriumservice (SMS) zu verbessern. Trotzdem sagt der Verband, dass noch mehr Änderungen nötig sind. „Bei der Ausarbeitung bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt“, erklärt Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. Der KOBV begleitet seit vielen Jahren Menschen mit Behinderungen und kennt daher die tatsächlichen Probleme bei Begutachtungen sehr gut.
Geplant ist, dass es künftig einen verpflichtenden Verhaltenskodex für Gutachter:innen gibt, damit diese professionell und respektvoll mit Betroffenen umgehen. Zusätzlich sollen Schulungen stattfinden, um schwierige Situationen besser meistern zu können. „Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen“, ergänzt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV. ME/CFS ist eine komplexe Erkrankung, die oft falsch verstanden wird und deshalb für Betroffene besondere Begutachtungen erfordert.
Sehr wichtig ist den Betroffenen auch das Recht, bei Begutachtungen immer eine Vertrauensperson mitzubringen. Das soll ausdrücklich möglich sein und Betroffene müssen im Voraus darüber informiert werden. Bisher gibt es dieses Recht nur im Bundespflegegeldgesetz. „Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert werden“, betont Baumgartl. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Ärzt:innen ist ein weiteres wichtiges Anliegen: Die Entscheidungen müssen klar und verständlich erklärt werden, damit Betroffene nachvollziehen können, wie ein Ergebnis zustande kommt.
Unabhängige Begutachtungsstelle fehlt noch
Trotz vieler Verbesserungen sieht der KOBV weiterhin Bedürfnisse, die nicht genug berücksichtigt werden. Ein Beschwerdemanagement ist zwar nützlich, damit Probleme erkannt und bearbeitet werden können. Aber viel wichtiger ist, von Anfang an eine wertschätzende Begutachtung zu ermöglichen. Dafür braucht es genug Zeit für die Begutachtungen und gut geschultes Personal mit medizinischem und sozialem Wissen, damit es gar keine Beschwerden geben muss.
Als langfristige Lösung schlägt der KOBV eine unabhängige Begutachtungsstelle vor, die nicht von den Entscheidungsträgern bei PVA oder SMS kontrolliert wird. „In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig“, sagt Regina Baumgartl.
Hausbesuche und Barrierefreiheit müssen besser werden
Begutachtungen sollen für alle Menschen gut zugänglich sein – nicht nur für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen. Deshalb sind zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetsch oder Hilfsmittel wie Brailleschrift und taktile Leitsysteme notwendig. „Wichtig wäre auch, eine Möglichkeit von Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen zu schaffen. Aktuell werden vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten“, erklärt Baumgartl. Gerade für Menschen, die nicht gut mobil sind, ist das ein großes Problem. „Es müssen klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind.“ Der KOBV bietet an, bei der Erstellung dieser Regeln zu helfen.
Positiv bewertet der KOBV außerdem die Pläne für das Sozialministeriumservice. Viele Kritikpunkte, die bei den PVA-Gutachten auftreten, gelten nämlich auch für das SMS. Dort soll es bald einen kompakten und praxisnahen Leitfaden für Gutachter:innen geben, bessere Kommunikation mit Betroffenen sowie ein Beschwerdemanagement. Letzteres ist neu, denn bisher gibt es beim SMS keine eigene Ombudsstelle. „Manche unserer Mitglieder, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände vertreten werden, haben die Erfahrung gemacht, dass im SMS Daten bildgebender Diagnostik, wie MRT, CT und Röntgen, nicht geöffnet werden können“, berichtet Baumgartl. Diese technische Hürde macht die Begutachtung schwierig. „Es ist also höchste Zeit, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu ändern.“
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Er kämpft für eine Gesellschaft, in der alle Menschen barrierefrei teilnehmen können, egal welche Einschränkungen sie haben. Ziel ist eine inklusive und gerechte Gesellschaft für alle.
Rückfragen
KOBV Österreich - Der Behindertenverband
Natalie Schmidt, BA
Telefon: 0043 (1) 406 15 86 79
E-Mail: n.schmidt@kobv.at / kommunikation@kobv.at
Website: https://www.kobv.at
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. KOBV - Der Behindertenverband