Maßnahmen bei Begutachtungen als erster Schritt, Reformen weiter nötig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Maßnahmen bei Begutachtungen als erster Schritt, Reformen weiter nötig

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Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband freut sich über die neuen Vorschläge von Sozialministerin Korinna Schumann. Sie sollen die Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Sozialministeriumservice (SMS) verbessern. Trotzdem sagt der Verband, dass noch mehr Veränderungen nötig sind. Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich, erklärt: „Bei der Ausarbeitung bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt.“ Dies zeigt, dass der Verband viel Erfahrung hat und genau weiß, wo es Probleme gibt.

Eine wichtige Neuerung ist der verpflichtende Verhaltenskodex für Gutachter:innen. Sie sollen besser geschult werden, insbesondere im Umgang mit schwierigen Situationen, und die Kommunikation soll stärker werden. Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV, sagt: „Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen.“ ME/CFS ist eine Erkrankung, die oft schwer erkannt wird. Deshalb sind gute Schulungen wichtig, damit Gutachter:innen solche Krankheiten besser verstehen.

Der KOBV fordert außerdem, dass Menschen bei Begutachtungen eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. Das soll ausdrücklich erlaubt und vorher bekannt gemacht werden. Bisher gibt es dieses Recht nur im Bundespflegegeldgesetz. Baumgartl betont: „Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert werden.“ Außerdem sollen ärztliche Entscheidungen für alle Betroffenen klar und verständlich erklärt werden, damit mehr Transparenz entsteht.

Unabhängige Begutachtungsstelle fehlt

Der KOBV sieht jedoch noch größere Probleme bei der Gestaltung der Begutachtungen. Ein Beschwerdemanagement für die PVA und das SMS ist zwar hilfreich, um wiederkehrende Probleme zu finden. Wichtiger ist aber, dass die Begutachtungen von Anfang an besser werden. Dafür brauchen die Gutachter:innen genug Zeit und eine gute fachliche und soziale Ausbildung. Nur so entstehen weniger Probleme.

Langfristig wäre es aus Sicht des Verbandes sinnvoll, eine unabhängige Begutachtungsstelle einzurichten. Diese sollte getrennt von den Entscheidungsträgern arbeiten, damit Gutachten fair und unvoreingenommen sind. Regina Baumgartl erklärt: „In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig.“

Hausbesuche müssen besser geregelt werden

Die Begutachtung muss für alle Menschen barrierefrei sein – nicht nur für Menschen mit körperlichen Behinderungen, sondern auch für Hör- und Sehbehinderte. Dafür braucht es Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen, Brailleschrift und taktile Leitsysteme. Außerdem fordert der KOBV bessere Möglichkeiten für Hausbesuche bei Begutachtungen. Aktuell bieten SMS und Sozialversicherungsträger außerhalb von Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche an. Baumgartl sagt: „Es müssen klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind.“ Der Verband will gerne mithelfen, diese Regeln zu erstellen.

Die geplanten Maßnahmen für den Sozialministeriumservice werden ausdrücklich begrüßt, weil viele Kritikpunkte sowohl bei der PVA als auch beim SMS ähnlich sind. Dabei soll es einen „kompakten und praxisnahen“ Leitfaden für Gutachter:innen geben, bessere Kommunikation mit Betroffenen sowie ein neues Beschwerdemanagement. Dieses Beschwerdemanagement ist besonders wichtig, weil das SMS bisher keine eigene Ombudsstelle hatte. Ein weiteres Problem ist, dass beim SMS Daten von Bildgebungsverfahren wie MRT, CT oder Röntgen oft nicht geöffnet werden können. Baumgartl sagt: „Es ist also höchste Zeit, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu ändern.“

Über den KOBV:

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband kämpft seit 1945 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er möchte eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können – ohne Barrieren und mit gerechten sozialen Bedingungen.

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KOBV Österreich - Der Behindertenverband

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