EABG vor Wirtschaftsausschuss: Bumerang-Gesetz schafft Probleme statt Lösungen
Die Umweltorganisation VIRUS kritisiert die vor Ostern vorgestellte Regierungsvorlage zum EABG, die morgen im Wirtschaftsausschuss behandelt werden soll. Wolfgang Rehm, Sprecher von VIRUS, sagt: „Der Gesetzesentwurf für das wie ich es nenne ‚Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz’ schafft Probleme und Rechtsunsicherheit und bedeutet daher faktisch eine Schubumkehr. Nur weil erneuerbare Energie und Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das nicht gut“.
Rehm meint, es sei eine große Täuschung, wenn behauptet werde, dass UVP-pflichtige Projekte (also solche mit Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht betroffen seien, obwohl diese Prüfungen im Gesetz tatsächlich abgeschwächt oder ausgeschlossen werden. Außerdem gibt es bisher keinen klaren Rahmen für die Beschleunigungsgebiete, den die Bundesländer beschließen müssen.
Ein wichtiger Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nicht mit der EU-Richtlinie RED III und anderen EU-Regeln übereinstimmt. „Es ist nicht in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden,“ erklärt Rehm. Auch verlangt das EU-Recht, dass die Öffentlichkeit an solchen Verfahren beteiligt wird. Die Mitgliedsstaaten haben zwar etwas Spielraum, aber Umweltorganisationen sollten als wichtige Beteiligte anerkannt werden. Dies wird im EABG-Entwurf nicht berücksichtigt.
Ebenso fehlt eine ordnungsgemäße Regelung für die sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP), die die UVP ergänzt. Rehm warnt: „Was passiert wenn bei der SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel.“ Die Berücksichtigung der Renaturierungs-Verordnung ist ebenfalls wichtig und wird im Entwurf nicht ausreichend beachtet. Vorhaben mit großen Umweltauswirkungen müssen einer UVP unterzogen werden und dürfen nicht mehrfach hinterfragt oder verworfen werden, wenn sie einmal genehmigt sind.
Die geplanten Landesverwaltungsgerichte als Beschwerdestellen werden vermutlich nicht schnell entscheiden. Rehm fordert deshalb dringend, dass Projektwerber die Möglichkeit haben sollten, direkt eine UVP zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden: „Schafft man hier nicht gleich und dringend einen Exit für Projektwerber in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP, so werden diese später händeringend darum betteln.“
Die Wasserkraft wird im Gesetzentwurf nicht extra behandelt. Das wäre einfacher gewesen, doch das zuständige Ministerium unter Hattmannsdorfer setzt auf das von der Wirtschaftskammer oft kritisierte sogenannte „Gold Plating“ – also strengere Anforderungen als von der EU verlangt. Dabei muss die Wasserrahmenrichtlinie beachtet werden, und Gewässer in sehr gutem Zustand müssen auch im EABG geschützt werden.
Rehm kritisiert auch die Energiepolitik Österreichs insgesamt: „Österreichs generelle weit verbreitete Energie-Inkompetenz zeigt sich in geballter Form im Wirtschaftsressort und hat Österreich schon bisher wiederholt gezeigt, dass eben gerade nicht jede Kilowattstunde zählt und unglaublich viel Aufwand auf den Wasserkraft-Blindflügen der Nachkriegszeit verpufft ist.“ Warum im EABG noch Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke aus dem zweiten Verstaatlichungsgesetz aus dem letzten Jahrhundert enthalten sein sollen, ist nicht nachvollziehbar.
Würde die Vorlage so beschlossen, käme es zu langwierigen Streitigkeiten über Zuständigkeiten und Parteistellungen vor den Gerichten – mit großer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Rehm erklärt: „Da für ein EABG eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt wird, ist zu hoffen, dass ein derartig mieser Entwurf diese nicht bekommt, bevor nicht substanziell nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender Entwurf vorgelegt worden ist.“
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