Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Mayr-Melnhof Karton AG lädt zur Hauptversammlung ein
Die Mayr-Melnhof Karton AG aus Wien lädt alle Aktionär:innen zur 32. ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 29. April 2026, um 10:00 Uhr in den Wiener Börsensälen, Wipplingerstrasse 34, 1010 Wien, statt.
Tagesordnung der Hauptversammlung
- Präsentation des Jahresabschlusses 2025, Lagebericht, Konzernabschluss und Nachhaltigkeitsbericht.
- Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns (die Gewinnverteilung an die Aktionär:innen).
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025.
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
- Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für 2025.
- Wahl der Prüfer für Jahresabschluss und Nachhaltigkeitsbericht 2026.
- Beschluss über den Vergütungsbericht 2025.
- Beschlussfassung zur Vergütungspolitik für die Zukunft.
- Ermächtigung an den Vorstand, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch einzuziehen.
- Änderung der Satzung bezüglich § 22 Abs. 7.
Wichtige Informationen für Aktionär:innen
Die wichtigen Unterlagen zur Versammlung, wie Jahresberichte, Gewinnverwendungsvorschläge und Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats, werden ab dem 8. April 2026 online bereitgestellt unter:
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen und Ihr Stimmrecht auszuüben, müssen Sie am 19. April 2026 Eigentümer:in der Aktien sein und dies mit einer Depotbestätigung nachweisen. Diese Bestätigung kann per E-Mail, Fax, Post, Bote oder per SWIFT-Nachricht bis spätestens 24. April 2026, 24:00 Uhr (Wiener Zeit) eingereicht werden.
Depotbestätigungen müssen Angaben zum Aktionär, zu Anzahl und Art der Aktien (ISIN AT0000938204) und zum Depot enthalten. Die Bestätigung darf höchstens sieben Tage alt sein und muss vom depotführenden Kreditinstitut stammen.
Bei der Versammlung müssen Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigte einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine Vollmacht.
Vertreterbestellung
Sie können auch eine:n Vertreter:in beauftragen, an Ihrer Stelle teilzunehmen und abzustimmen. Die Vollmacht muss schriftlich oder in Textform (z.B. PDF) bis spätestens 28. April 2026, 16:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, außer sie bringen die Vollmacht persönlich am Tag der Versammlung mit.
Ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter des IVA (Interessenverband für Anleger), Dr. Michael Knap, steht ebenfalls zur Verfügung. Informationen und Vollmachtsformulare finden Sie online auf der Gesellschaftsseite.
Rechte der Aktionär:innen
- Aktionär:innen, die mindestens 5 % der Aktien halten, können bis 8. April 2026 weitere Tagesordnungspunkte vorschlagen.
- Aktionär:innen mit mindestens 1 % der Aktien können bis 20. April 2026 eigene Beschlussvorschläge einreichen.
- In der Versammlung haben Aktionär:innen das Recht, Fragen zur Gesellschaft zu stellen und Auskünfte zu erhalten, soweit dies für die Entscheidung über Tagesordnungspunkte nötig ist.
- Jeder Aktionär kann während der Versammlung Anträge zu den Tagesordnungspunkten stellen.
Datenschutz
Persönliche Daten der Aktionär:innen werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Die Gesellschaft hält sich dabei an die DSGVO und gibt Daten nur an notwendige Dienstleister weiter. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind auf der Website der Mayr-Melnhof Karton AG verfügbar.
Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital beträgt EUR 80 Mio. und ist in 20 Mio. Stückaktien aufgeteilt. Jede Aktie hat eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit ca. 569.000 eigene Aktien, die keine Stimmrechte haben. Damit gibt es aktuell rund 19,4 Mio. stimmberechtigte Aktien.
Der Einlass zur Ausgabe der Stimmkarten beginnt am Versammlungstag um 09:00 Uhr.
Wien, im März 2026
Der Vorstand
Für weitere Details besuchen Sie die Webseite der Gesellschaft: www.mm.group oder wenden Sie sich an investor.relations@mm.group.
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