EU-Mercosur: Regierung genehmigt Abkommen, Parlament ignoriert
Obwohl das Parlament dagegen entschieden hat und ohne viel mediale Aufmerksamkeit, hat die Regierung schon am 13. März die Unterzeichnung des kompletten EU-Mercosur-Abkommens per schriftlichem Umlaufbeschluss genehmigt. (1) Attac übt daran scharfe Kritik.
Theresa Kofler von Attac Österreich kritisiert: „Das rasche und lautlose Durchwinken dieses umstrittenen Abkommens ist ein zweifacher demokratiepolitischer Skandal. Erstens übergeht die Regierung damit die nach wie vor gültige Bindung des Parlaments ‚alle Maßnahmen zu ergreifen, einen Abschluss zu verhindern‘. Zweitens signalisiert damit ausgerechnet das bislang ablehnende Österreich formal die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung – und das als einer der ersten EU-Staaten überhaupt.”
Die Regierung sollte sich gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens aussprechen
Durch die schnelle Genehmigung können große Teile des Abkommens in Österreich wirksam werden, ohne dass gewählte Politiker*innen im Parlament oder auf EU-Ebene darüber abgestimmt haben. Es ist außerdem noch unklar, ob die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips – und damit des österreichischen Vetos – nach EU-Recht überhaupt erlaubt ist. Im Januar hat das EU-Parlament deswegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Prüfung gebeten.
Kofler fordert deshalb: „Anstatt das gesamte Abkommen still und heimlich durchzuwinken, sollte sich die Regierung klar gegen die undemokratische vorläufige Anwendung aussprechen. Ein Abkommen, das Klimaschutz und Menschenrechte derart untergräbt, sollte gestoppt und mit einem völlig neuen Mandat verhandelt werden.”
(1) Hintergrund: Was hat die Regierung genau genehmigt und muss sie das überhaupt?
Um nationale Parlamente möglichst zu umgehen, hat die EU-Kommission das EU-Mercosur-Abkommen in zwei Teile aufgeteilt:
- Interim Trade Agreement (iTA): Dieser Teil regelt nur Handel und handelsbezogene Themen. Er fällt in die Zuständigkeit der EU und wurde am 9. Januar mit Mehrheit im EU-Rat beschlossen. Das iTA soll nun „vorläufig“ in Kraft treten, auch ohne Zustimmung des EU-Parlaments oder Prüfung durch den EuGH.
- Das eigentliche EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA): Es besteht aus vier Teilen, wobei Teil 3 inhaltlich dem iTA entspricht. Österreich hat auf EU-Ebene gegen das EMPA gestimmt, wurde aber im EU-Rat überstimmt.
Zusätzlich ist jedes EU-Mitgliedsland selbst Vertragspartei. Ob die Regierung rechtlich verpflichtet ist, das Abkommen national zu unterzeichnen, ist rechtlich umstritten (siehe Seiten 17 und 19). Das wurde noch nicht endgültig entschieden und ist daher vor allem eine politische Frage.
Die Regierung hat am 13. März das gesamte EMPA genehmigt. Damit können fast alle Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. Nur ein kleiner Bereich (beispielsweise konsularischer Schutz und Steuerfragen) muss noch vom österreichischen Parlament ratifiziert werden.
Nach vollständiger Ratifizierung in allen EU-Staaten wird das EMPA das Interim Trade Agreement (iTA) ersetzen.