Kinder- und Jugendanwält:innen warnen vor Social-Media-Verbot
Vom 16. bis 18. März 2026 trafen sich in Salzburg die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) zu ihrer jährlichen Konferenz. Dabei organisierten sie auch ein Pressegespräch, um daran zu erinnern, wie wichtig es ist, die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) endlich richtig umzusetzen.
Ein großes Thema der Tagung war die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social Media für junge Menschen. Dabei wurde deutlich: Die UN-Kinderrechtskonvention muss bei allen staatlichen Entscheidungen der Maßstab sein – auch bei solchen Verbots-Debatten.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs warnen in ihrem neuen Positionspapier vor einem generellen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Ein solches Verbot würde stark in wichtige Kinderrechte eingreifen. Stattdessen fordern sie, bestehende Regeln besser anzuwenden, Online-Plattformen stärker zu kontrollieren, europaweite Lösungen zu entwickeln und die Medienkompetenz von jungen Menschen zu fördern.
Social-Media-Debatte: Bestehende Gesetze besser nutzen statt neue Verbote
Viele wissen nicht, dass es in Österreich und in Europa schon klare Regeln für die Nutzung von Social Media durch Minderjährige gibt. Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) verbietet Kindern unter 14 Jahren, Social Media ohne die Erlaubnis der Eltern selbst zu nutzen. Außerdem verlangt der europäische Digital Services Act (DSA) von großen Plattformen, die Sicherheit für Kinder zu verbessern und Risiken zu minimieren.
Plattformbetreiber müssen mehr Verantwortung übernehmen
Manche Plattformen prüfen das Alter der Nutzer*innen durch sehr sensible Daten, etwa mit Gesichtserkennung oder Ausweisscans. Dieser Umgang mit persönlichen Daten ist aus Sicht des Datenschutzes nicht akzeptabel und kann auch Nachteile mit sich bringen.
Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt aus Wien, sagt dazu: „Die aktuellen Herausforderungen lösen wir nicht durch reine Verbotsdebatten, sondern indem wir Betreiber algorithmusbasierter Plattformen zwingend in die Pflicht nehmen. Regulierung muss gezielt dort ansetzen, wo konkrete Gefährdungspotenziale bestehen – insbesondere bei Plattformdesigns, die auf maximale Verweildauer und Aufmerksamkeitsbindung ausgerichtet sind.“
Schutz vor Cybermobbing, Hassreden und psychischen Belastungen
Im Internet gibt es Risiken wie Cybermobbing, Hassreden oder psychischen Druck, die echte Gefahren für junge Menschen darstellen und gegen die wir wirksamen Schutz brauchen. Ein allgemeines Verbot von Social Media würde Kinder aber von wichtigen sozialen und bildenden Angeboten ausschließen und ihre Kinderrechte verzerren, zum Beispiel das Recht auf Information, auf freie Meinung und auf Freizeit.
Johanna Fellinger, Kinder- und Jugendanwältin aus Salzburg, erklärt: „Alle reden über ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige – bis jetzt fehlt uns jedoch eine Definition, welche Dienste von diesem Verbot umfasst sein sollen. Social Media reicht von problematischen Kurz-Videos bis hin zu seriöser Wissensvermittlung und Messenger-Diensten. Uns muss bewusst sein, dass es enorm schwierig wird, hier eine Trennlinie zwischen verbotenen Social-Media-Diensten und erlaubten – ja sogar erwünschten – Bildungs- und Teilhabeangeboten zu ziehen.“
Medienbildung ist entscheidend für sicheren Umgang mit digitalen Medien
Denise Schiffrer-Barac aus der Steiermark betont: „Wir dürfen nicht versuchen, einen gesamtgesellschaftlichen Mangel an Medien- und Handlungskompetenz einseitig jungen Menschen oder deren familiärem Umfeld zuzuschreiben. Wirksamer Schutz wird nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Befähigung und Aufklärung nachhaltig erreicht. Ein Ausschluss aus der digitalen Welt würde grundlegende Kinderrechte massiv beschneiden. Was wir dringend benötigen ist ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz auf digitaler Ebene.“
Außerdem bringt die zunehmende Nutzung von KI-Technologien neue Herausforderungen. Algorithmen beeinflussen, was Kinder und Jugendliche sehen und erfahren, was Risiken wie Desinformation oder Manipulation verstärkt. Deshalb muss der sichere Umgang mit Künstlicher Intelligenz Teil der schulischen Bildung werden, damit alle Kinder gleiche Chancen erhalten.
Johanna Fellinger weist auch auf ein wichtiges Recht hin: „Wir als Kinder- und Jugendanwaltschaften haben nicht festgestellt, dass junge Menschen in den aktuellen, schon sehr weit fortgeschrittenen politischen Diskurs miteinbezogen wurden. Das wäre aber essentiell, da sie das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Beteiligung in dieser Debatte haben: Denn sie sind in erster Linie betroffen.“
Wichtigste Punkte aus dem Positionspapier im Überblick:
- Verbot für unter 14-Jährige gibt es schon: Der Zugang zu Social Media ist gesetzlich strikt geregelt. Laut DSG dürfen Minderjährige unter 14 Jahren ohne Zustimmung der Eltern keine persönlichen Daten verarbeiten. Neue Verbote sind deshalb unnötig. Stattdessen brauchen Eltern und Erzieher:innen klare Infos und Unterstützung.
- Klare Regeln und bessere Kontrolle von Plattformen: Es gibt keine genaue Definition, was genau „Social Media“ ist. Der Digital Services Act (DSA) muss hier besser angewendet werden, damit Online-Plattformen mehr Verantwortung beim Schutz von Kindern übernehmen.
- Keine biometrische Alterskontrolle: Altersprüfungen per Gesichtserkennung oder Ausweis-Scan sind gefährlich für die Privatsphäre und deshalb verboten. Stattdessen sollte die Einführung sicherer, europäischer Lösungen wie der European Digital Identity Wallet abgewartet und genutzt werden.
- Medienbildung für alle Generationen: Medienkompetenz ist ein wichtiges Kinderrecht und darf nicht nur der Schule überlassen werden. Die Politik muss hier Programme für alle Altersgruppen und auch für Erwachsene fördern.
- Sichere und fördernde Angebote schaffen: Kinder und Jugendliche brauchen sowohl online als auch offline Orte, wo sie Selbstvertrauen, Selbstkompetenz und Widerstandskraft (Resilienz) lernen können. Altersgerechte Programme sind dabei wichtig.
Gemeinsamer Aufruf an die Politik
In den letzten zwei Jahren hat sich das Team der Kinder- und Jugendanwält*innen in Österreich stark verjüngt: In fünf von neun Bundesländern gibt es neue Leitungskräfte. Trotzdem bleibt eines gleich: Die kijas kämpfen geschlossen und lautstark für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen.
Ihr gemeinsames Ziel lautet: Die Kinderrechte müssen in ganz Österreich überall geachtet und umgesetzt werden. Die neun Kinder- und Jugendanwält*innen sagen: „Wir werden nicht lockerlassen und weiterhin geeint, laut und beharrlich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen eintreten. Die UN-Kinderrechtskonvention muss in ganz Österreich die unumstößliche Basis unseres Zusammenlebens sein.“
Gerade in Krisenzeiten und bei knappen Finanzmitteln sieht man, wie wichtig Kinderrechte für unsere Gesellschaft sind. Denn es wird gerade jetzt gefordert, bei sozialen Ausgaben zu sparen – obwohl jetzt besonders menschliche und kinderrechtliche Standards stark geschützt und gestärkt werden müssen.
Die Kinder- und Jugendanwält*innen fordern Bund und Länder deshalb auf, bei allen neuen Gesetzen und Budgetentscheidungen die UN-Kinderrechtskonvention nicht nur als Empfehlung zu sehen, sondern verbindlich als Grundlage zu verwenden.
Rückfragen
Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
Johanna Fellinger
Telefon: 06648284242
E-Mail: johanna.fellinger@salzburg.gv.at
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