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Kunstfreiheit oder Wohlverhalten?

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Der Begriff „Wohlverhalten“, der aktuell in der Diskussion um Markus Hinterhäuser bei den Salzburger Festspielen auftaucht, stammt aus der Zeit des k. u. k. Beamtenrechts. Damals bedeutete er nicht nur, dass Beamte dem Staat gegenüber loyal sein sollten, sondern auch, dass sie persönlich dem Monarchen treu verbunden waren. Es ging also um eine Art Pflichtgefühl gegenüber der Regierung und der Krone.

Im Gegensatz dazu steht Artikel 17a des Staatsgrundgesetzes, der klar sagt: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ Auch die EU-Grundrechtecharta bestätigt: „Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.“ Das heißt, Kunst sollte ohne Einschränkungen oder politische Bedingungen gelehrt und gezeigt werden. Wenn Kunst aber an das Kriterium eines „Wohlverhaltens“ gebunden wird, öffnet das Tür und Tor für politische Einflussnahme. Grundrechte schützen die Freiheit der Kunst, und wenn Behörden diese Rechte verletzen, können sie vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden.

Die art_curia / Kurie Kunst setzt sich deshalb dafür ein, dass Kunst frei bleibt – unabhängig von politischen Zwängen oder persönlichen Loyalitäten. Freiheit in der Kunst bedeutet, dass Künstler und Kunstschaffende ohne Angst vor Zensur oder Einschränkungen arbeiten können.

Unterzeichner*innen: VALIE EXPORT, Martha Jungwirth, Franz Koglmann, Peter Noever (Vorsitzender der Kurie), Wolf dPrix, Carl Pruscha, Gerhard Rühm, Eva Schlegel, Franz Schuh, Kurt Schwertsik, Elfie Semotan, Marlene Streeruwitz

Rückfragen

Office Kurie Kunst
Charlotte Sucher
Telefon: 0664 3081900
E-Mail: charlotte.sucher@aon.at

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