AK-Studie: Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Pensionsbegutachtung
Viele Menschen, die eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragen, finden den Begutachtungsprozess belastend und ungerecht. Besonders auffällig sind Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Frauen fühlen sich bei den Begutachtungen oft schlechter behandelt als Männer. Die Rechtsfälle, die die Arbeiterkammer (AK) gegen die PVA gewonnen hat, zeigen, dass die Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit häufig falsch sind.
Frauen, die einen Antrag auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension stellen, erleben den Begutachtungsprozess oft deutlich anders als Männer. Mehr als die Hälfte aller Antragsteller:innen (54 Prozent) sagen, dass sie sich bei der Untersuchung in ihrer Würde verletzt fühlten. Bei den Frauen sind es sogar zwei Drittel (66 Prozent).
Nahezu die Hälfte der Frauen (47 Prozent) berichtet, dass sie sich während der Untersuchung eingeschüchtert fühlten oder Angst hatten. Bei den Männern sind es 31 Prozent. Außerdem wird Frauen häufiger unterstellt, dass sie ihre Krankheit nur vortäuschen (48 Prozent bei Frauen im Vergleich zu 33 Prozent bei Männern).
Auch bei der Anerkennung der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension zeigen sich Unterschiede: Im Jahr 2024 wurden 25,2 Prozent der Anträge von Männern genehmigt. Bei Frauen lag die Quote nur bei 17,5 Prozent. Besonders auffällig ist, dass in Oberösterreich die Anerkennungsquote von Frauen in den letzten 14 Jahren in keinem einzigen Jahr so hoch war wie die von Männern.
„Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, fordert die Arbeiterkammer einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen, eine umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK Oberösterreich schlägt zusätzlich vor, eine unabhängige Begutachtungsstelle einzurichten, die von der PVA getrennt arbeitet und die Gutachten nach klaren, allgemein gültigen Regeln erstellt. Außerdem sollte die Ausbildung der Gutachter:innen verbessert werden. Dabei sollte der Schwerpunkt auf Vorurteilsfreiheit, respektvoller Kommunikation, gründlicher Untersuchung sowie der Berücksichtigung der Perspektiven und Probleme der Antragsteller:innen liegen. Zusätzlich empfiehlt die AK, ein eigenes Curriculum und ein ausführliches Handbuch für die Begutachtung zu entwickeln.
Diese Maßnahmen sind wichtig, damit der Begutachtungsprozess fairer wird und besonders Frauen besser unterstützt werden. Denn eine gerechte Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist für die Betroffenen von großer Bedeutung, da sie oft direkten Einfluss auf ihre finanzielle Sicherheit und Lebensqualität hat.
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