Finanzausschuss verabschiedet neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Finanzausschuss verabschiedet neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte

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Der europäische „Listing Act“ soll in das österreichische Recht übernommen werden. Das bedeutet, dass Gesetze wie das Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz, Referenzwerte-Vollzugsgesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden. Der Finanzausschuss hat diesen Änderungen heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ zugestimmt (404 d.B.). Ziel ist es, Börsengänge einfacher zu machen, zum Beispiel durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und durch den Wegfall einiger Publizitätspflichten. Außerdem sollen die Schwellen für die Pflichten zur Veröffentlichung von Prospekten auf 12 Millionen Euro erhöht werden. Neu ist, dass Veranlagungsprospekte künftig von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geprüft werden müssen.

Fast alle Fraktionen außer der FPÖ haben auch die Umsetzung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings unterstützt (384 d.B.). Dabei geht es vor allem darum, dass die FMA in Österreich die Überwachung der Nachhaltigkeitsbewertungen übernimmt.

Außerdem wurde einstimmig eine Änderung des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes beschlossen (397 d.B.), damit EU-Vorgaben zu haushaltspolitischen Rahmen eingehalten werden. Die Hauptaufgaben des Fiskalrats bleiben dabei bestehen. Neu ist, dass der Fiskalrat künftig alle fünf Jahre überprüft werden soll, zum Beispiel hinsichtlich seiner Unabhängigkeit und Prognosearbeit.

Die Grünen-Anträge zu Themen wie der steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen (740/A) und der Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für „Superreiche“ (748/A(E)) wurden von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt. Gleiches gilt für weitere Initiativen der Grünen, etwa zu den Folgen der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding (45/A(E)), einer fairen Besteuerung von Digitalkonzernen (262/A(E)), der steuerlichen Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch (593/A(E)) sowie einem jährlichen Bericht zur Steuerlücke (654/A(E)).

EU-Listing-Act: Erleichterungen für Börsengänge

Das neue Gesetzespaket soll es Unternehmen in der EU leichter machen, an die Börse zu gehen und Kapital zu bekommen – besonders kleine und mittlere Firmen sollen profitieren. Angela Baumgartner (ÖVP) erklärte, dass dabei der Mindeststreubesitz von 25 % auf 10 % gesenkt und die Schwellenwerte für Prospektpflichten auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Außerdem soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) mehr Befugnisse erhalten. Ab 2027 wird eine neue Pflicht zur Prüfung von Veranlagungsprospekten durch die FMA eingeführt, was den Schutz der Anleger verbessert. Im Finanzausschuss gab es außerdem kleinere redaktionelle Änderungen.

Unternehmen sollen bei der Zulassung mehr Flexibilität bekommen: Sie können entweder den Mindeststreubesitz nachweisen oder alternative Kriterien erfüllen, so Christoph Pramhofer (NEOS). Auch wird die Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften bei 20.000 Euro pro Jahr liegen statt bisher 5.000 Euro, wie ein Finanzministeriumsexperte erklärte.

Die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % bedeutet, dass nur mehr 10 % der Aktien breit gestreut und nicht in festen Händen sein müssen. Dies macht es vor allem für kleine Unternehmen leichter, Börsengänge durchzuführen. Die Grünen begrüßten die Harmonisierung mit EU-Recht, waren aber gegen die Senkung des Mindeststreubesitzes. Barbara Teiber (SPÖ) fragte nach den Ressourcen der FMA. Auch die FPÖ stimmte dem Gesetz zu.

Nationales Gesetz für EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings

Ab 2. Juli 2026 wird eine EU-Verordnung stattfinden, die die Transparenz und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsbewertungen (ESG-Ratings) regelt. Damit diese Verordnung in Österreich funktioniert, soll ein neues Gesetz namens ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz eingeführt werden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird als zuständige Behörde benannt, die Standards überwacht, Kontrollen durchführt und bei Verstößen Sanktionen verhängen kann. Finanzminister Markus Marterbauer lobte die Einführung der Aufsicht als großen Fortschritt.

Christoph Pramhofer (NEOS) erklärte, dass es immer mehr kleine Ratingagenturen gebe, denen Investoren aber nicht genug vertrauen. Die neue Regelung soll diese kleinen Agenturen stärken. Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) betonte die Transparenz der Bewertungsmethoden. Arnold Schiefer (FPÖ) meinte, das Thema werde zu früh behandelt. Die FPÖ habe fast zugestimmt.

Fiskalrat soll alle fünf Jahre geprüft werden

Der Fiskalrat überwacht, ob die Haushaltsregeln eingehalten werden. Zukünftig soll es alle fünf Jahre eine Prüfung geben, bei der unter anderem die unabhängige Arbeit, Qualität der Prognosen und Ausstattung des Fiskalrats geprüft werden. Auch wird überprüft, ob der Fiskalrat seine Aufgaben richtig erfüllt. Zusätzlich werden regelmäßige Bewertungen der Haushaltsplanung durchgeführt.

Das soll EU-Vorgaben umsetzen, erklärte Kai Jan Krainer (SPÖ). Angela Baumgartner (ÖVP) fügte hinzu, dass der Fiskalrat auch künftig auf Einladung des Nationalrats an Sitzungen teilnimmt. Arnold Schiefer (FPÖ) lobte die wertvolle Arbeit des Fiskalrats. Markus Hofer (NEOS) unterstützte auch den Produktivitätsrat. Jakob Schwarz (Grüne) fragte nach den Kosten für die Evaluierung. Alle Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu.

Grüne fordern steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen

Die Grünen kritisieren, dass Mehrstunden von Teilzeitkräften steuerlich schlechter behandelt werden als Überstunden von Vollzeitarbeitern. Das benachteiligt oft Frauen und verstärkt den Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern. Markus Koza (Grüne) fordert deshalb, Mehr- und Überstundenzuschläge steuerlich gleichzustellen. Außerdem solle die Steuerfreistellung bei Überstunden auf 10 Stunden gelten, nicht auf 15, um eine bessere Verteilung zu erreichen.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) befürchtet, dass dadurch weniger Leute Vollzeit arbeiten wollen, weil Teilzeit mit Mehrstunden besser sein könnte. Gerhard Kaniak (FPÖ) schlägt stattdessen vor, Anreize für Vollzeitarbeit zu schaffen.

Grüne setzen sich für Wiedereinführung der Erbschaftsteuer für „Superreiche“ ein

Die Grünen wollen, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern für Millionenerbschaften wieder eingeführt werden, inklusive einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen. Dabei sollen kleine und mittlere Familienbetriebe sowie Eigenheime steuerlich entlastet werden. Jakob Schwarz (Grüne) sagte, dass eine solche Steuer sozial gerecht sei und zur Haushaltskonsolidierung beitragen könne. Auch ExpertInnen wie der Fiskalratschef und Finanzminister unterstützen diese Idee.

Kai Jan Krainer (SPÖ) bezeichnete die Idee inhaltlich als richtig, sah aber derzeit keine Mehrheit im Parlament. Auch FPÖ und ÖVP lehnen die Wiedereinführung ab.

Zur fairen Besteuerung von Digitalkonzernen sagte Finanzminister Markus Marterbauer, mit der aktuellen Gesetzgebung sei ein guter erster Schritt gemacht worden. Weitere Schritte seien denkbar, aber wegen der Beziehungen zu den USA vorsichtig zu beurteilen. Europäische Lösungen seien wünschenswert.

(Ende Bericht Finanzausschuss) gla/med

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