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Finanzausschuss beschließt neue EU-Regeln für Börsengänge

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Der europäische „Listing Act“ soll in Österreichs Gesetze aufgenommen werden. Damit werden Änderungen in mehreren Gesetzen vorgenommen, darunter im Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz, Referenzwerte-Vollzugsgesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz. Heute stimmte der Finanzausschuss mehrheitlich dafür, vor allem ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ waren dafür (404 d.B.). Ziel ist es, Börsengänge für Unternehmen einfacher zu machen, zum Beispiel durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und Wegfall bestimmter Publizitätspflichten. Außerdem sollen Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Millionen Euro steigen. Für bestimmte Veranlagungsprospekte wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) künftig eine Genehmigungspflicht übernehmen.

Alle Fraktionen außer der FPÖ unterstützten auch die Umsetzung einer EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings (384 d.B.). Dabei wird die FMA als verantwortliche Behörde für die Kontrolle in Österreich bestimmt.

Auch am Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz wird gearbeitet. Wegen EU-Regeln müssen sie angepasst werden. Diese Änderungen wurden einstimmig beschlossen (397 d.B.). Die Aufgaben des Fiskalrats bleiben größtenteils unverändert.

Die Grünen stellten mehrere Anträge, die jedoch von den Regierungsparteien meist vertagt wurden. Dazu gehören Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen (740/A) und zur Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für sehr Reiche (748/A(E)). Weitere Forderungen der Grünen betreffen Reformen nach der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding (45/A(E)), faire Besteuerung von Digitalkonzernen (262/A(E)), Gleichbehandlung tierischer und pflanzlicher Milch (593/A(E)) sowie jährliche Berichte zur Steuerlücke (654/A(E)).

EU-Listing-Act: Erleichterungen für Börsengänge

Mit diesem Gesetzespaket will man den Zugang zu Kapitalmärkten vereinfachen, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Angela Baumgartner (ÖVP) erklärte, dass der Mindeststreubesitz von 25 % auf 10 % gesenkt und Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. Euro erhöht werden. Ab 2027 wird es eine neue Genehmigungspflicht für Veranlagungsprospekte geben, um Anleger besser zu schützen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erhält erweiterte Kontrollbefugnisse. Ein Abänderungsantrag brachte vor allem redaktionelle Änderungen.

Unternehmen sollen flexibler bei Börsenzulassungen sein: Sie können entscheiden, ob sie weiterhin den Mindeststreubesitz erfüllen oder stattdessen andere Kriterien erfüllen, so Christoph Pramhofer (NEOS). Außerdem wird die Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften von 5.000 auf 20.000 Euro im Jahr angehoben, erklärt ein Finanzministeriumsexperte.

Angela Baumgartner betonte, dass die Regelungen besonders kleinen Unternehmen helfen, einfacher Geld durch Aktienverkäufe zu sammeln. Der „Mindeststreubesitz“ bezeichnet die Aktienanteile, die nicht in festen Händen sind. Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen die Änderung, sind im Nationalrat aber unentschlossen. Jakob Schwarz (Grüne) fand die EU-Harmonisierung gut, war aber gegen die Senkung des Mindeststreubesitzes. Barbara Teiber (SPÖ) fragte nach der Ausstattung der FMA. Auch die FPÖ unterstützte die Vorlage.

Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings

Ab dem 2. Juli 2026 gilt eine europäische Verordnung über ESG-Ratings (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) direkt in Österreich. Zur effektiven Anwendung soll das ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz eingeführt werden, das gleichzeitig in Kraft tritt. Die FMA wird zuständig für die Kontrolle in Österreich und arbeitet dabei eng mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zusammen. Die FMA darf Kontrollen machen, Informationen austauschen und Sanktionen verhängen. Das begrüßte Finanzminister Markus Marterbauer als wichtigen Fortschritt.

Christoph Pramhofer (NEOS) erklärte, es gibt immer mehr Ratingagenturen, oft kleinere, denen Investoren bisher wenig vertrauen. Die neue Regelung soll diese kleinen Agenturen stärken. Ernst Gödl (ÖVP) hob die Transparenz der Bewertungsmethoden hervor. Arnold Schiefer (FPÖ) meinte, das Thema werde zwei Jahre zu früh umgesetzt. Seine Partei wollte fast zustimmen.

Fiskalrat soll alle 5 Jahre überprüft werden

Der Fiskalrat überwacht die Einhaltung der Haushaltsregeln in den Bundesländern. Künftig soll er alle fünf Jahre extern bewertet werden. Dabei wird geprüft, ob er gut ausgestattet, unabhängig und effektiv ist. Außerdem sollen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen gemacht werden, also Rückblickanalysen zu früheren Vorhersagen. Kai Jan Krainer (SPÖ) betonte, dass dies EU-Vorgaben sind.

Angela Baumgartner (ÖVP) stellte klar, dass die bisherige Praxis, dass der Fiskalrat auf Einladung an Nationalratssitzungen teilnimmt, nun auch gesetzlich fixiert wird. Die Aufgabe des Fiskalrats soll sich nicht ändern.

Arnold Schiefer (FPÖ) lobte die wertvolle Arbeit des Fiskalrats und unterstützte das Gesetz. Markus Hofer (NEOS) sagte, der Produktivitätsrat liefere ebenfalls wichtige Arbeit. Jakob Schwarz (Grüne) fragte nach den Kosten der Bewertung. Alle Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu.

Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen

Bisher werden Überstundenzuschläge bei Vollzeitbeschäftigten besser behandelt als Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften, was oft Männer bevorzugt. Die Grünen fordern deshalb gleiche steuerliche Behandlung beider Zuschläge, um Einkommensungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu verringern, erläuterte Markus Koza (Grüne). Aktuell sind die ersten 10 Überstunden steuerfrei, diese Grenze wurde bis Ende 2026 auf 15 ausgeweitet – das begünstigt höhere Einkommen und Männer. Die Grünen schlagen vor, ab 2027 die ersten 10 Über- und Mehrstunden bis zu 120 Euro steuerfrei zu stellen.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) meinte dagegen, dies könnte dazu führen, dass viele lieber Teilzeit mit Mehrarbeit machen statt Vollzeit arbeiten. Gerhard Kaniak (FPÖ) stimmte zu und forderte stattdessen Anreize für Vollzeitarbeit.

Grüne pochen auf Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für „Superreiche“

Die Grünen wollen die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften wieder einführen, inklusive einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen. Dabei sollen kleine und mittlere Familienbetriebe sowie Eigenheime entlastet werden. Ziel ist ein solidarischer Beitrag von „leistungslosem Einkommen“ für eine gerechte Budgetkonsolidierung sowie finanzielle Entlastungen für echte Leistungsträger und öffentliche Leistungen.

Jakob Schwarz (Grüne) sagt, ein schneller Beschluss sei wichtig, da so breite Einschnitte vermieden werden können und eine Senkung der Lohnnebenkosten finanzierbar wäre. Experten, darunter der Fiskalratschef und Finanzminister, unterstützen die Idee ebenfalls.

Derzeit gibt es aber keine Mehrheit dafür im Parlament, so Kai Jan Krainer (SPÖ). Auch FPÖ und ÖVP lehnen die Erbschaftssteuer ab.

Zum Thema gerechte Besteuerung von Digitalkonzernen sagte Finanzminister Markus Marterbauer, es sei ein erster Schritt gemacht worden. Weitere Schritte seien denkbar, aber wegen der Handelspolitik mit den USA vorsichtig zu wählen. Eine europäische Lösung werde hingegen unterstützt.

(Schluss Finanzausschuss) gla/med


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