Slowakisches Portal Denník N verbreitet verbotene Falschbehauptungen über Alischer Usmanow
Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische Nachrichtenportal Dennik N (https://dennikn.sk) einen Artikel. Darin wurde behauptet, die slowakische Regierung wolle erreichen, dass zwei russische Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden. In dem Artikel gab es einen längeren Abschnitt über unseren Mandanten, Herrn Alischer Burchanowitsch Usmanow.
Am 12. März 2026 schrieb man an Dennik N, um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern. So sollte ein Gerichtsverfahren vermieden werden.
„Die Veröffentlichung des Artikels erfolgte am Vortag der Entscheidung der EU Kommission über die Verlängerung der Sanktionen. Der Artikel wirkt, als hätten dessen Autoren besonderen Wert darauf gelegt, sämtliche bisher von Gerichten als rechtswidrig erachteten Tatsachenbehauptungen in einem einzigen Text unterzubringen“, sagt Usmanows Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Das zeigt, dass der Artikel nicht sorgfältig recherchiert wurde, sondern eher grob fahrlässig ist.
Der Artikel enthielt rund ein Dutzend solcher falschen Behauptungen über Herrn Usmanow. Diese wurden aber schon seit Jahren von Gerichten verboten oder mussten zurückgenommen, gelöscht oder korrigiert werden. So untersagte das Landgericht Hamburg solche Aussagen unter anderem gegenüber dem Kurier, Forbes Media LLC, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Tagesspiegel und RTL. Viele andere Medien, wie Il Tempo, die Wiener Zeitung, der Norddeutsche Rundfunk, die WirtschaftsWoche und die Basler Zeitung, haben strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterschrieben. Auch weitere Medien wie La Repubblica, der Corriere della Sera und OCCRP veröffentlichten Korrekturen oder Gegendarstellungen.
„Wer unter diesen Umständen dieselben Behauptungen erneut publiziert, dokumentiert nicht Recherche, sondern grobe publizistische Sorgfaltslosigkeit“, so Steinhöfel weiter.
Aktuell prüft die Europäische Union laut Medienberichten die rechtliche Grundlage für Sanktionen gegen andere EU-Bürger. Dabei darf Herr Usmanow nicht benachteiligt werden. Die vielen Gerichtsurteile, die zu seinen Gunsten entschieden sind, müssen berücksichtigt werden. Gegen viele Veröffentlichungen, die die Sanktionen begründen, gibt es Verbote, Unterlassungen, Gegendarstellungen und Korrekturen. Besonders bemerkenswert ist die Forbes-Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus Januar 2024. Sie betrifft einen Vorwurf, den der EU-Rat jedoch unverändert in seiner Begründung übernommen hat. Ein Rechtsstaat, der solche Urteile ignoriert, verliert an Glaubwürdigkeit.
Herr Usmanow ist übrigens Ehrenbürger einer italienischen Gemeinde. Die britische Zeitung The Sunday Times nannte ihn 2021 als großzügigsten Spender auf ihrer „Giving List“. Außerdem wurden die Strafverfahren gegen ihn in Deutschland eingestellt, und die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Deshalb ist die Aufhebung der Sanktionen auch wichtig, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.
Hintergrund:
Zwischen 2023 und 2025 erstritten wir für Herrn Usmanow und seine Familie insgesamt 18 gerichtliche Verbote und erhielten 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit. Wir veranlassten die Löschung von hunderten falschen Artikeln und Links und erreichten die Korrektur von mehr als 2.000 Veröffentlichungen. Herr Usmanow gewann Verfahren gegen bekannte Medien wie das US-Magazin Forbes, den Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie bedeutende deutsche Rundfunkanstalten, darunter RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 entfernte der Münchner Merkur 15 Artikel über Herrn Usmanow. Einige davon hatten Ermittlungen in Deutschland ausgelöst und wurden auch im EU-Sanktionsdossier erwähnt. Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) überarbeitete oder löschte 36 eigene falsche Artikel, und die irische Publikation EU Reporter entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 zog Deutschlands größte Nachrichtenagentur dpa eine Meldung zurück, wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Diese Information musste nach einer Abmahnung des Bundeskriminalamtes (BKA) gelöscht werden. Daraufhin entfernten viele Medien diese falschen Aussagen von ihren Websites, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit und Neue Osnabrücker Zeitung. Im März 2025 folgte auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, die ähnliche Inhalte von ihrer Website nahm.
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Joachim Nikolaus Steinhöfel
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