WKÖ-Trefelik: Wettbewerbsbericht zu Temu fordert faireren Handel
„Der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt, wovor wir schon lange warnen: Asiatische Plattformen wie Temu bedienen sich verschiedener Methoden, die unter unlauteren Wettbewerb fallen. Dazu zählen manipulative Geschäftspraktiken, vorgetäuschte Warenknappheit sowie irreführende Darstellungen von Werbebildern und Produktbeschreibungen. Auch dass allein im Vorjahr 229 Beschwerden über Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingegangen sind, spricht Bände“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Der Bericht zeigt deutlich, dass viel Handlungsbedarf besteht. Trefelik sagt: „Wenn wir faire Bedingungen für alle haben wollen, müssen wir rasch handeln. Nur so können wir den heimischen Handel stärken, anstatt ihn durch eine rasch wachsende Billigkonkurrenz aus Asien weiter unter Druck zu bringen.“ Hier geht es darum, den Schutz für Kund:innen und Händler gleichermaßen sicherzustellen.
Wichtig ist auch, dass europäische Regeln überall gelten. Trefelik erklärt: „Es darf hier keine Schlupflöcher geben. Egal ob es sich um Bestimmungen zur Produktsicherheit, zur Verpackung und Entsorgung oder um Nachweispflichten im Rahmen der Entwaldungsverordnung handelt – wenn heimische Händlerinnen und Händler diese Pflichten haben sollen, müssen sie genauso für jene gelten, die ihre Produkte aus Drittländern an europäische Konsument:innen verkaufen.“ Das bedeutet auch, dass Steuern und Abgaben korrekt bezahlt werden müssen.
Paketgebühr darf sich in der Praxis nicht als zahnlos herausstellen
Es wird außerdem gefordert, den Zollfreibetrag von 150 Euro für Pakete aus Ländern außerhalb der EU abzuschaffen – oder zumindest eine gute Übergangslösung zu finden, bis das Gesetz 2028 in Kraft tritt. Trefelik sagt: „Hier begrüßen wir zwar, dass die EU ab Mitte dieses Jahres eine Paketgebühr von 3 Euro einheben will. Die in Österreich national geplante Gebühr dürfte noch höher ausfallen. Aber diese müssen so ausgestaltet sein, dass sie praktikabel sind und tatsächlich greifen.“
Damit ist gemeint: Die Gebühr sollte nur für Verkäufe an Endkund:innen gelten, nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). „Ansonsten haben erst wieder die europäischen Händler mehr Bürokratie und höhere Kosten, während die Gebühr dort, wo sie eigentlich greifen sollte, zahnlos bleibt. Denn Temu plant längst Lager in Europa, um die Gebühren für ihre Pakete zu umgehen“, warnt der Handelsobmann. Solche Lager ermöglichen es, die Zollgebühren zu umgehen und die Regeln zu umgehen.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass der heimische Handel durch diese Maßnahmen besser geschützt und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sollen. Damit stärkt man die lokalen Unternehmen und verhindert, dass billige Importe mit unfairen Methoden den Markt dominieren.
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