VSV/Holzinger: Verbraucherschutz-Rückschritte schaden Bevölkerung
Am 15. März 2026 ist wieder der „Welttag für Konsumentenrechte“. Dieser Tag erinnert uns daran, wie wichtig der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist.
„Dieser Tag ist ein Anlass Bilanz zu ziehen über Fortschritte im Verbraucherschutz und Forderungen für die Zukunft zu stellen,“
sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV). Sie fordert dabei auch, dass man nicht nur schaut, was schon erreicht wurde, sondern auch was noch besser werden muss.
Die Bilanz der Bundesregierung in Sachen Verbraucherschutz ist leider negativ:
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Im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) hat die Regierung versteckt in den Übergangsbestimmungen Regeln eingeführt, die Verbraucherschutz erschweren. Zum Beispiel gibt es für ein Unternehmen, das schon ein Urteil verloren hat wegen Verbandsklagen, ein Verbot für weitere solche Klagen. Dabei wären zusätzliche Klagen wichtig, um zum Beispiel weiteren Schadenersatz zu erwirken.
Außerdem gibt es eine neue Regelung bei Preisänderungen. Während Preiserhöhungen sofort erlaubt sind, müssen Preissenkungen erst innerhalb von 6 Monaten umgesetzt werden. Überhöhte Preise fallen nicht weg, sondern werden nur auf den erlaubten Wert verringert.„Diese Regelung des ElWG ist eklatant EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung betreibt eine „Wünsch-Dir-Was“-Politik gegenüber der E-Wirtschaft. Der PR-Schmäh „Billiger-Strom-Gesetz“ verschleiert den Inhalt des Gesetzes“
, kritisiert Holzinger. Sie weist darauf hin, dass der Name des Gesetzes viele Erwartungen weckt, die es in Wirklichkeit nicht erfüllt. -
Im Bereich Mietrecht hat die Regierung das Gesetz zum Schutz der Mieter geschwächt. Früher war verboten, die Miete innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Jetzt wurde diese Schutzregel nur noch für Verträge mit genau 2 Monaten Dauer wirksam gemacht – solche Verträge gibt es aber kaum.
„Das ist eine reine Anlass-Gesetzgebung im Interesse gewerblicher Vermieter wie Versicherungen, Banken, Immobiliengesellschaften,“
ärgert sich Holzinger. Damit schützt das Gesetz eher große Vermieter als die Mieter selbst. -
Auch bei Verbandsklagen gibt es Probleme. Die Wirtschaft will verhindern, dass Unternehmen Geld zahlen können, um die Veröffentlichung von Urteilsdetails zu vermeiden.
„Damit würde sich die Wirtschaft ein Eigentor schießen, denn dann müssten Urteile in Verbandsklagen immer in Zeitungen – oft sehr kostenintensiv österreichweit – und auf Unternehmenswebsites veröffentlicht werden, was kleinere Unternehmen aufgrund hoher Kosten in Nöte bringen könnte. Eine Vereinbarung über eine Ablöse der Veröffentlichung bringt für den Unternehmer eine finanzielle Erleichterung und für kleinere Verbraucherorganisationen ohne staatliche Millionenförderungen eine Möglichkeit einen Prozesskostenfonds aufzubauen, um wiederum Menschen unterstützen zu können, die sich sonst keine Klagen bei erlittenem Unrecht leisten könnten,“
erklärt Holzinger. Sie betont, dass faire Regelungen auch den Verbrauchern helfen, zu ihrem Recht zu kommen.
Der VSV fordert von der Bundesregierung:
- Eine Gewinnabschöpfung bei Unternehmen, die durch illegales Verhalten finanzielle Vorteile bekommen haben – ähnlich wie es in Deutschland im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) üblich ist. Das bedeutet, dass unrechtmäßig erzielte Gewinne zurückgeholt werden müssen.
- Einen Beseitigungsanspruch bei Unterlassungsklagen. Das heißt, wenn ein Gericht feststellt, dass eine Klausel im Vertrag illegal ist, sollte der Unternehmer schon im gleichen Urteil verpflichtet werden, die störende Klausel zu entfernen und zum Beispiel bereits zu viel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten.
- Die Einführung einer Sprungrevision bei Verbandsklagen. Das bedeutet, dass Rechtsfragen schneller und direkter vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden werden können, ohne Umwege über mehrere Instanzen. So könnten Gerichte entlastet und Verfahren beschleunigt werden.
„Konsumentenrechte dürfen nicht nur ein Papiertiger sein, sondern müssen mit überschaubarem Aufwand auch gerichtliche durchsetzbar sein,“
fordert Holzinger. Es ist wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte leicht und effektiv einfordern können.
Rückfragen
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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