Slovak outlet Denník N republishes court-debunked false claims about Alisher Usmanov | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Slovak outlet Denník N republishes court-debunked false claims about Alisher Usmanov

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Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische Nachrichtenportal Denník N einen Artikel, in dem behauptet wurde, die slowakische Regierung versuche, die Streichung von zwei russischen Staatsbürgern von der EU-Sanktionsliste zu erreichen. In dem Artikel wurde auch ausführlich über unseren Mandanten, Herrn Alisher Burkhanovich Usmanov, berichtet.

In einem Schreiben vom 12. März 2026 wurde Denník N aufgefordert, um Gerichtsverfahren zu vermeiden, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abzugeben.

„Der Artikel wurde am Vorabend der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Verlängerung der Sanktionen veröffentlicht. Es liest sich, als hätten die Autoren besonders darauf geachtet, alle Tatsachenbehauptungen, die Gerichte zuvor als rechtswidrig bewertet haben, in einem Beitrag zu vereinen“, erklärte Herr Usmanovs Anwalt, Joachim Nikolaus Steinhöfel.

Der Artikel enthielt etwa ein Dutzend solcher Behauptungen über Alisher Usmanov, obwohl diese seit Jahren in mehreren Fällen verboten, zurückgezogen, gelöscht oder korrigiert wurden. Das Landgericht Hamburg hat entsprechende Aussagen unter anderem im Verfahren gegen Kurier, Forbes Media LLC, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Der Tagesspiegel und RTL untersagt. Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen wurden unter anderem von Il Tempo, Wiener Zeitung, Norddeutscher Rundfunk, WirtschaftsWoche und Basler Zeitung abgegeben. Weitere Widerrufe, Korrekturen oder Gegendarstellungen erfolgten durch La Repubblica, Corriere della Sera und OCCRP. Insgesamt wurden zwischen 2023 und 2025 18 Gerichtsentscheidungen und Unterlassungsverfügungen sowie 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit im Namen von Herrn Usmanov und seiner Familie durchgesetzt. Dies führte zum Entfernen von Hunderten falscher Artikel und Links sowie zu Korrekturen in über 2.000 Veröffentlichungen.

„Wer unter diesen Umständen dieselben Behauptungen erneut verbreitet, betreibt keine echte journalistische Recherche, sondern zeigt gravierende journalistische Fahrlässigkeit“, fügte Steinhöfel hinzu.

Falls die EU laut Medienberichten gerade die rechtliche Tragfähigkeit der Sanktionen gegen einen weiteren EU-Bürger überprüft, darf Herr Usmanov nicht benachteiligt werden und es darf nicht so getan werden, als hätten die zahlreichen Gerichtsurteile zu seinen Gunsten keine Bedeutung. Viele Veröffentlichungen, auf denen die Sanktionsvorwürfe beruhen, waren bereits Gegenstand von einstweiligen Verfügungen, Unterlassungserklärungen, Gegendarstellungen und Korrekturen. Besonders relevant ist das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Forbes aus Januar 2024, das eine Behauptung betraf, die der Rat der EU dennoch unverändert in seiner Begründung übernahm. Ein Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er solche Urteile ignoriert. Herr Usmanov ist Ehrenbürger einer italienischen Gemeinde, wurde 2021 von The Sunday Times als großzügigster Spender gelistet und die gegen ihn in Deutschland geführten Strafverfahren wurden eingestellt. Die Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Die Aufhebung der gegen ihn verhängten Sanktionen ist somit auch ein Vertrauensbeweis in den Rechtsstaat.

Hintergrund

Zwischen 2023 und 2025 konnte Herr Usmanov Verfahren gegen das US-Magazin Forbes, Der Tagesspiegel, Österreichs Kurier sowie große deutsche Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk gewinnen.

Im April 2025 entfernte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alisher Usmanov. Einige dieser Artikel hatten in Deutschland Ermittlungen gegen ihn ausgelöst und waren im Sanktionsdossier des Rates der EU erwähnt. Gleichzeitig löschte oder korrigierte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36 fehlerhafte Artikel, während die irische Publikation EU Reporter 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Webseite entfernte.

Im Februar 2025 informierte die führende deutsche Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen Partner über den Rückzug eines Berichts, der behauptete, Usmanovs Schwester besäße die Yacht Dilbar. Dies geschah, nachdem eine entsprechende Aussage des Bundeskriminalamts (BKA) nach formaler Abmahnung gelöscht wurde. Zahlreiche Medien, darunter Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit und Neue Osnabrücker Zeitung, entfernten daraufhin den Inhalt von ihren Webseiten. Im März 2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene Nachrichtensendung, verpflichtet, ähnliche Inhalte von ihrer Webseite zu löschen.

Diese Maßnahmen zeigen, dass sich die Medienlandschaft in Europa zunehmend an gerichtliche Entscheidungen hält und Fehler in der Berichterstattung korrigiert, was wichtig für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Einhaltung journalistischer Standards ist.

Rückfragen

Press contact:
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Rechtsanwälte Steinhöfel
mail@steinhoefel.de

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