Grüne/Hammer: Schimanek-Verurteilung zeigt Rosenkranz’ politische Pleite
„Die heutige nicht rechtskräftige Verurteilung seines ehemaligen Büroleiters wegen nationalsozialistischer Widerbetätigung ist eine politische Bankrotterklärung für Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Er kannte sämtliche Vorwürfe gegen René Schimanek und stellte sich trotzdem demonstrativ hinter seinen damals engsten Mitarbeiter. Statt klarer Distanzierung gab es Rückendeckung – das ist für ein Amt dieser Bedeutung vollkommen inakzeptabel“, sagt Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, anlässlich des noch nicht rechtskräftigen Schuldspruchs im Verfahren gegen René Schimanek.
Der Schuldspruch zeigt deutlich: „Verbotene NS-Symbole und Nazi-Sprüche haben auch auf einer Traueranzeige nichts verloren.“ Wer so handelt, wie Schimanek es getan hat, zeigt eine gefährliche Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie und macht sich auch strafbar. Es ist besonders schlimm, dass er als engster Mitarbeiter des Nationalratspräsidenten arbeitete, obwohl die Vorwürfe schon bekannt waren. Das ist ein politischer Skandal, so Hammer.
Seit Monaten ist bekannt, womit man es bei René Schimanek zu tun hat: Sein Haus sah laut den Ermittler:innen aus wie ein „Nazi-Museum“, das als Rückzugsort für Neonazis diente. Außerdem gab es Kontakte und E-Mails mit bekannten Neonazis. Diese Informationen haben die Grünen öffentlich gemacht, und die Staatsanwaltschaft hat sie als Beweise verwendet. Jetzt gibt es auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung in erster Instanz, erklärt Hammer.
„Für uns ist klar: Der Rücktritt von René Schimanek als FPÖ-Stadtrat und ein Parteiausschluss sind das Mindeste. Darüber hinaus muss sich auch Nationalratspräsident Rosenkranz die Frage gefallen lassen, welche politischen Konsequenzen es hat, wenn man jemanden mit einem derartigen Hintergrund zu seinem engsten Mitarbeiter macht und ihn trotz aller Vorwürfe verteidigt. Gerade an der Spitze des Parlaments darf es keine Grauzonen gegenüber Rechtsextremismus und Neonazismus geben“, fordert Hammer.
Zusätzlich ist wichtig zu wissen, dass solche Verurteilungen oft mehrere Instanzen durchlaufen, bevor sie endgültig rechtskräftig sind. Bis dahin können die Angeklagten Berufung einlegen. Dennoch zeigt dieser Fall, wie ernst die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Tendenzen in politischen Kreisen sein muss.
Rückfragen
Grüner Klub im Parlament
Telefon: +43-1 40110-6317
E-Mail: presse@gruene.at
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament