Greenpeace kritisiert wirkungsloses Anti-SLAPP-Gesetz in Österreich
Greenpeace macht darauf aufmerksam, dass die sogenannte SLAPP-Richtlinie in Österreich zu langsam und nicht gut genug umgesetzt wird. SLAPP-Klagen sind Klagen, die dazu dienen, kritische Meinungen und Stimmen zum Schweigen zu bringen. Immer öfter sind davon vor allem Journalist:innen und Aktivist:innen betroffen. Greenpeace selbst erlebt gerade in den USA eine große SLAPP-Klage. Deshalb fordert die Umweltschutzorganisation auch in Österreich schnelle und wirksame Gesetze, die Menschen besser schützen.
Die neue EU-Anti-SLAPP-Richtlinie soll genau diese Menschen schützen. Allerdings hat die österreichische Regierung die Richtlinie bisher noch nicht in ein nationales Gesetz umgewandelt. Bis zum 7. Mai bleibt nur noch wenig Zeit – genau genommen knapp acht Wochen. Das ist etwa so lang wie die Zeit, die gebraucht wird, um eine faire Überprüfung des Gesetzes zu machen. Greenpeace fordert deshalb, dass die Regierung das Gesetz rechtzeitig und vor allem so umsetzt, dass es wirklich schützt.
Wenn die Regierung nur das Minimum macht und das Gesetz nur für Fälle anwendet, die mehrere Länder betreffen, werden viele Betroffene ohne Schutz bleiben. Dazu zählen Journalist:innen, kritische Medien, Organisationen und Aktivist:innen, die oft nur auf nationaler Ebene klagen müssen.
Greenpeace-Sprecherin Ursula Bittner sagt: „Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie ist ein Meilenstein, doch um echte Rechtssicherheit zu schaffen, muss Österreich die Anti-SLAPP-Bestimmungen zwingend auf alle Fälle und damit auch rein nationale Fälle anwenden. Wer hier bremst, gefährdet den demokratischen Diskurs in Österreich.“
Ein Bericht von CASE, einem Netzwerk, dem auch Greenpeace angehört, zeigt, dass über 90 % der SLAPP-Klagen in Europa innerhalb eines Landes stattfinden. In Österreich gab es zwischen 2010 und 2024 insgesamt 23 solcher Klagen. Andere Länder wie Deutschland und Kroatien sind schon dabei, die Richtlinie so umzusetzen, dass auch nationale Fälle eingeschlossen sind.
Die EU-Kommission und der Europarat empfehlen ebenfalls deutlich: Die Richtlinie sollte für nationale Fälle gelten. Die EU kann das nicht vorschreiben, sondern die Länder müssen freiwillig zustimmen. Wenn nur grenzüberschreitende Fälle geschützt werden, müssen die Betroffenen erst mühsam beweisen, dass die Klage mehrere Länder betrifft. Das macht den Prozess teuer und langwierig und hilft den Klägern, denn es erschwert den Schutz der Opfer. Außerdem könnten große Firmen Schlupflöcher nutzen: Sie könnten zum Beispiel über eine Tochterfirma in einem anderen Land klagen, um den Schutz zu umgehen.
Ursula Bittner erklärt: “Von einem Alleingang oder einer Übererfüllung kann bei einer umfassenden Anti-SLAPP-Gesetzgebung keine Rede sein. Österreich muss diese Lücke schließen und in das Gesetz auch nationale Fälle aufnehmen, zum Schutz der Demokratie und der freien Meinungsäußerung. Ein schwaches Gesetz wäre ein Sieg für jene, die unliebsame Stimmen durch finanzielle Erschöpfung zum Schweigen bringen wollen.”
Zusätzliche Informationen und ein Factsheet finden Sie hier: https://act.gp/4rYkJoD
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E-Mail: ursula.bittner@greenpeace.org
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