Justiz erkennt ihr Leid nicht.
Österreich hat alle wichtigen internationalen Abkommen unterschrieben, darunter auch die Istanbul-Konvention, und Kinderrechte stehen im Grundgesetz. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Frauen oft sehr schlecht behandelt. Kinderschutz ist in Wirklichkeit kaum vorhanden, sondern wirkt oft nur wie auf dem Papier.
Viele Mütter überlegen sich lange, ob sie eine Anzeige machen sollen, besonders wenn es um sexuellen Missbrauch oder Gewalt gegen ihre Kinder geht. Selbst wenn sie eine Anzeige erstatten, ist es nicht sicher, dass ihnen und den Kindern geglaubt wird, dass die Gewalt aufhört oder die Täter bestraft werden. Denn oft werden solche Anzeigen schnell und ohne klare Gründe eingestellt. Wichtige Beweise werden nicht richtig geprüft oder sogar ignoriert.
Ein Beispiel dafür stammt aus Oberösterreich: Eine Mutter zeigte den Vater ihrer Kinder an, weil er sie jahrelang misshandelt und sexuell missbraucht haben soll. Um die Misshandlungen zu beweisen, nahm sie heimlich Gespräche mit den Kindern auf Tonband auf. Obwohl die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete, stellte sie den Fall ein – mit widersprüchlichen Begründungen. Einerseits hieß es, die Tat „ist nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht“, andererseits wurde zugegeben, dass es „physischen und psychischen Übergriffen – Ohrfeigen, Beschimpfungen und Drohungen durch den Vater gegenüber den kleinen Kindern“ gab. Die Anwälte der Opfer kritisierten die Entscheidung, weil wichtige Beweise, wie ein Verhör der Tochter, nicht genutzt wurden.
Statt die Mutter zu schützen, bekam sie selbst eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft, weil ihre Tonbandaufnahmen angeblich den Tatbestand des „Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten“ erfüllen.
Mütter, die ihre Kinder schützen wollen, werden bestraft – während die Täter oft geschützt werden. Das passiert leider nicht nur in Einzelfällen!
Der Verein StoP fordert deshalb:
- Die sofortige Einführung verpflichtender Schulungen für alle Justizmitarbeiter*innen. Laut dem GREVIO-Komitee sind solche Schulungen schon seit 2016 überfällig.
- Diese Schulungen nehmen der Justiz nicht ihre Unabhängigkeit. Auch in anderen Bereichen, wie Bauwesen oder Wirtschaft, müssen sich Richter*innen und Staatsanwält*innen ständig fortbilden.
- Gerade bei Gewalt- und Opferschutz sind verpflichtende Schulungen unbedingt nötig, weil es um den Schutz von Menschen, insbesondere Kindern und Frauen, geht.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.krone.at/4071775
Rückfragen
Verein StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: +43 6608026388
E-Mail: maria.roesslhumer@verein-stop-partnergewalt.at
Website: https://www.verein-stop-partnergewalt.at
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