AK-Studie bestätigt Kritik an PVA-Begutachtung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK-Studie bestätigt Kritik an PVA-Begutachtung

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Täglich wenden sich viele Menschen an die Arbeiterkammer Oberösterreich, weil sie Probleme mit Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) haben. Diese Gutachten sind wichtig für Pflegegeld oder Pensionen bei Invalidität und Berufsunfähigkeit. Viele Betroffene finden den Begutachtungsprozess belastend und unfair. Die Arbeiterkammer zeigt auch in vielen Rechtsfällen gegen die PVA, dass oft falsche Einstufungen beim Pflegegeld oder falsche Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit gemacht werden. Im Jahr 2025 hat die Arbeiterkammer Oberösterreich über 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA geführt und dabei etwa 70,35 Millionen Euro erstritten – das ist eine sehr hohe Summe.

Eine neue Studie des Forschungsinstituts „Foresight“, die von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegeben wurde, bestätigt nun wissenschaftlich, dass die Kritik vieler Antragsteller:innen gerechtfertigt ist. Untersucht wurden 817 Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Antrag auf Pflegegeld oder eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gestellt haben. Viele Berichte zeigen, wie schwierig und belastend die Situation für die Betroffenen ist.

Viele fühlen sich bei der Untersuchung nicht respektvoll behandelt

Die meisten Menschen erleben die Untersuchungen eher negativ. 70 Prozent der Antragsteller:innen für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sagen, die Untersuchung war wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeldanträgen sind es 42 Prozent.

Befragte berichten auch über den Eindruck der Voreingenommenheit der Gutachter:innen und, dass Antragsteller:innen unterstellt werde, ihre Beschwerden vorzutäuschen. Oder auch, dass die Begutachtung von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet gewesen sei“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Manche berichten sogar von einem ruppigen Ton, unfreundlichem Verhalten, unangemessenen Fragen und der Anschuldigung, gesundheitliche Probleme zu erfinden. Pflegegeld-Antragsteller:innen müssen teilweise intime Tätigkeiten wie den Toilettengang oder das Duschen zeigen – was für sie sehr schwer ist. Außerdem erzählen 8 Prozent der Pflegegeld-Antragsteller:innen, dass sie keine Begleitperson mitbringen durften. Bei Anträgen zu Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen sind es sogar 30 Prozent.

AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher: „Es handelt sich offenbar nicht um Einzelfälle, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen von der PVA unangemessen oder sogar herabwürdigend behandelt werden. Sie verdienen eine respektvolle Kommunikation und eine umfassende Untersuchung, bei der auch eine Begleitperson dabei sein kann“. Er schlägt vor, Gutachter:innen besser zu schulen – mit dem Fokus auf respektvollen Umgang, unvoreingenommene Untersuchung und Antidiskriminierung.

PVA-Entscheidungen sind oft schwer zu verstehen

Im Jahr 2025 gewann die Arbeiterkammer 58,7 Prozent aller Fälle, in denen es um Pflegegeld ging, und 33,1 Prozent der Pensionsfälle gegen die PVA. „Im Jahr 2025 hat die Arbeiterkammer Oberösterreich bei Pflegegeldeinstufungen 599 Gerichtsverfahren gegen die PVA gewonnen. Wir gewinnen also nahezu jeden Arbeitstag zwei Verfahren, in denen eine höhere Pflegegeldeinstufung festgestellt wird“, erklärt AK-Präsident Stangl. Aufgrund der vielen Fälle, in denen das Gericht die Pflegegeld-Einstufung der PVA korrigieren muss, stellt sich die Frage, ob die Begutachtungen der PVA immer gut genug sind. Besonders, wenn der Pflegebedarf deutlich unterschätzt wird.

So möchte die Arbeiterkammer die Begutachtung verbessern:

  • Gutachter:innen sollen besser geschult werden – mit Themen wie Respekt, unvoreingenommener Untersuchung und Antidiskriminierung. Auch ein spezielles Curriculum und Handbuch zur Begutachtung könnten helfen.
  • Alle Antragsteller:innen sollen besser über ihre Rechte informiert werden, zum Beispiel dass sie eine Begleitperson mitbringen können.
  • Mehr Transparenz und leichter Zugang zu Daten sollen helfen, Probleme früh zu erkennen und die Interessen der Betroffenen besser zu vertreten.

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich:

  • Eine unabhängige Begutachtungsstelle, die nicht zur PVA gehört und nach einheitlichen Regeln arbeitet.
  • Respektvoller Umgang mit allen Antragsteller:innen während der Untersuchungen.
  • Eine gründliche und vollständige Begutachtung, bei der alle vorhandenen Gutachten berücksichtigt werden.
  • Klare und verständliche Erklärungen zu allen Entscheidungen der Gutachter:innen, inklusive automatischem Erhalt aller wichtigen Gutachten und einer Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Die komplette Presseunterlage mit Originalzitaten der Betroffenen finden Sie hier.

Ein Foto der Studienleiterin Mag.a Dr.in Saskja Schindler (Forschungsinstitut „Foresight“) und des AK-Präsidenten Andreas Stangl steht hier zur Verfügung.
Copyright: AK OÖ / Wolfgang Spitzbart

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Telefon: 050/6906-2178
E-Mail: ines.hafner@akooe.at
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