ORF reagiert auf Rechnungshof-Bericht zur OBS
Der Rechnungshof hat zwischen Oktober 2024 und März 2025 überprüft, wie der ORF-Beitrag eingehoben wird. Sowohl der ORF als auch die OBS bedanken sich für die gute und hilfreiche Zusammenarbeit während dieser Prüfung.
Zum 1. Januar 2024 wurde das bisherige Programmentgelt (GIS) durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Dieser ist mit 15,30 EUR günstiger. Die Umstellung von einer geräteabhängigen Gebühr auf eine Haushaltsabgabe in so kurzer Zeit – nur vier Monate – war für den ORF und die OBS eine große Herausforderung. In anderen Ländern, wie der Schweiz oder Deutschland, dauerte eine ähnliche Umstellung mehrere Jahre.
Empfehlungen des Rechnungshofs bereits größtenteils umgesetzt
Der ORF und die OBS haben den Rohbericht des Rechnungshofs vom August 2025 aufmerksam geprüft. Alle Empfehlungen wurden daraufhin genau untersucht und größtenteils schon umgesetzt oder deren Umsetzung gestartet.
Vielseitiges Maßnahmenpaket wird umgesetzt
Die meisten Ansichten des Rechnungshofs werden vom ORF und der OBS geteilt. Schon vor dem Eingang des Rohberichts hat der ORF im Rahmen einer Task-Force nach einer internen Überprüfung erste Schritte eingeleitet. Viele dieser Maßnahmen entsprechen den Vorschlägen des Rechnungshofs. Dazu gehören:
- Im Sommer 2025 wurde eine neue Geschäftsführung bei der OBS eingesetzt.
- Alle Beratungsverträge wurden überprüft und bei fehlender Zweckmäßigkeit gekündigt.
- Die OBS hat intern Know-how vor allem im Bereich IT und Kommunikation aufgebaut.
- Die Zusammenarbeit zwischen ORF und OBS wurde in verschiedenen Bereichen wie IT, Einkauf und Kundenkommunikation verstärkt, um Synergien besser zu nutzen.
- Das Kundenservice der OBS wurde verbessert, um kundenfreundlicher und verständlicher zu informieren.
Der Rechnungshof stellte auch fest, dass die Aufwendungen der OBS gestiegen sind. Das liegt zum Teil an der sehr kurzen Umstellungszeit und an der schlechten Datenqualität des Zentralen Melderegisters (ZMR) und des Unternehmensserviceportals (USP). Dank der bereits ergriffenen Gegenmaßnahmen wird erwartet, dass die Kosten der OBS in den kommenden Jahren wieder sinken.
Gründe für die kurze Umstellungszeit
Von der Gesetzesverabschiedung am 8. September 2023 bis zum Start am 1. Januar 2024 blieben nur etwa vier Monate Zeit für die Umstellung – sehr wenig im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz, wo mehrere Jahre zur Verfügung standen. Deshalb konnte die IT-Infrastruktur nicht komplett erneuert werden und das neue System musste auf der bisher vorhandenen Technik aufgebaut und parallel im laufenden Betrieb eingeführt werden. Die OBS hat inzwischen mit dem Ausbau der technischen Infrastruktur begonnen.
Problem mit der Datenqualität von ZMR und USP
Der Rechnungshof weist auch darauf hin, dass das Zentralen Melderegister (ZMR) und das Unternehmensserviceportal (USP) nicht immer die benötigte Datenqualität liefern konnten. Dadurch gab es mehr Rückfragen bei den Beitragspflichtigen als erwartet, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führte. Mittlerweile konnten diese Rückstände stark reduziert werden und das Kundenservice der OBS ist wieder gut erreichbar.
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