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Grüne: ÖGK kürzt Leistungen, erhöht Selbstbehalte

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Ralph Schallmeiner, der Gesundheitssprecher der Grünen, kritisiert: „Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann“. Er erklärt, dass Leistungen heimlich gekürzt und Selbstbehalte still und leise erhöht wurden, ohne die Versicherten darüber richtig zu informieren. Das bedeutet, viele Menschen erfahren erst spät oder gar nicht von diesen Änderungen.

Am 19. Februar 2026 hat die Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Änderung ihrer Satzung beschlossen. Diese wurde am 26. Februar von der zuständigen Ministerin genehmigt und am 27. Februar im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht. Allerdings gab es keine offizielle Information oder Kommunikation der ÖGK an die Versicherten. Schallmeiner findet es auffällig, dass die Ministerin bei Kritik sagt, sie sei nicht zuständig und verweist auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Dabei wird die Satzungsänderung erst durch ihre Genehmigung wirksam.

Die neuen Regeln treffen besonders Menschen, die stark auf das öffentliche Gesundheitssystem angewiesen sind. Zum Beispiel wurde seit 1. März 2026 der Familienzuschlag beim Krankengeld abgeschafft. Bisher bekamen Versicherte mit Familienangehörigen, vor allem Alleinerziehende und Alleinverdiener, ab dem 43. Krankheitstag einen Zuschlag von zehn Prozent. Das Geld entfällt nun komplett.

Ab 1. Mai 2026 gibt es weitere Verschlechterungen: Der Selbstbehalt für wichtigen Zahnersatz steigt von 25 auf 30 Prozent. Das heißt bei Zahnersatzkosten von 5.000 Euro müssen Betroffene etwa 250 Euro mehr selbst zahlen. Auch Krankentransporte werden nur noch genehmigt, wenn man wirklich nicht gehen kann. Gründe wie kein öffentliches Verkehrsmittel oder keine Begleitperson reichen nicht mehr.

Bei der Zahnkorrektur für Kinder gelten auch strengere Regeln: Zwei Diagnosen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen. Außerdem gibt es weniger Zuschüsse für spezielle Behandlungen außerhalb von Verträgen und die Einstufungen der Patienten werden verändert. Schallmeiner erklärt: „Das bedeutet strengere Voraussetzungen und es sind mehr Privatkosten für Familien gerade in Regionen, in denen es ohnehin zu wenige Vertrags-Kieferorthopäd:innen gibt, zu befürchten.“

Zusätzlich wird beim verlängerten Krankengeld zwischen der 63. und 67. Woche eine weitere verpflichtende Begutachtung eingeführt. Das belastet besonders chronisch kranke Menschen, wie zum Beispiel Patient:innen mit ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom).

Schallmeiner stellt auch eine wichtige Frage: „Die Bundesregierung hat den Gesundheitsreformfonds geschaffen, über den jährlich zumindest 500 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Wenn gleichzeitig grundlegende Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht werden, stellt sich schon die Frage: Warum wird dieses Geld nicht genutzt, um genau solche Einschnitte zu verhindern?“

Zum Schluss kritisiert Schallmeiner, dass viele Millionen Versicherte nicht ausreichend informiert wurden. Er sagt: „Millionen Versicherte sind betroffen, informiert wurden sie darüber praktisch nicht. Leistungen kürzen und gleichzeitig vom Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin reden, das passt einfach nicht zusammen.“ Diese Kritik zeigt, wie wichtig Transparenz und faire Behandlung im Gesundheitssystem sind.

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