Privatkrankenanstalten am Rande des Chaos – Überraschende Wende bei KV-Verhandlungen! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Privatkrankenanstalten am Rande des Chaos – Überraschende Wende bei KV-Verhandlungen!

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Nach mehr als 12 Stunden Verhandlung in der fünften Runde wurde eine Einigung für den Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten erzielt. Ende Februar 2026 stimmten die Arbeitgeber bei einer besonderen Generalversammlung mehrheitlich zu. Der neue Vertrag gilt ab 1. April 2026 für zwei Jahre. Zu den wichtigsten Punkten gehören eine Gehaltserhöhung von 3 % und ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit und Teilpension unter bestimmten Bedingungen.

Es brauchte fünf Treffen, bis die Vertreter des Verbands der Privatkrankenanstalten und die Gewerkschaft vida sich auf einen neuen Vertrag für die Angestellten der österreichischen Privatkliniken und Rehabilitationskliniken einigen konnten. Nachdem auch die Mitglieder zugestimmt haben, stehen nun die wichtigsten Punkte des zweijährigen Vertrags fest, der am 1. April 2026 beginnt.

Schwierige wirtschaftliche Bedingungen als Herausforderung

Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir trotz eingangs weit auseinanderliegender Vorstellungen einen Konsens erzielen konnten. Damit setzen wir gegenüber den Mitarbeitenden ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Diesmal war die Zustimmung im Gremium der Arbeitgebervertreter nicht mehr einstimmig möglich, da die Höhe des Abschlusses aufgrund der Finanzierungslage und die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen für viele unserer Mitglieder immer schwieriger umzusetzen sein wird“, erklärt Mag. Stefan Günther, Vizepräsident und Verhandlungsführer des Verbands der Privatkrankenanstalten. Die verschiedenen finanziellen Situationen der Kliniken machten die Verhandlungen besonders schwierig.

Wichtige Punkte des neuen Vertrags

Ab 1. April 2026 werden die Gehälter bis 3.750,00 EUR um 3 % steigen. Alle höheren Gehälter werden entweder um 2,75 % oder mindestens um 73,00 EUR erhöht. Auch Zulagen werden entsprechend angehoben. Außerdem enthält der Vertrag einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Berufspraktikanten wurden ebenfalls Regeln klarer definiert, um die dringend benötigte Ausbildung zu fördern.

Ab 1. April 2027 werden die Gehälter und Zulagen zusätzlich um 85 % der Inflation angepasst. Es gibt außerdem weitere Erhöhungen speziell für nichtärztliche Gesundheitsberufe und Schreibkräfte sowie einige kleinere Anpassungen.

Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs vertritt seit 1953 die Interessen privater Krankenhäuser. Er hat eigene Rechte für Kollektivverträge und ist eine wichtige Säule im österreichischen Gesundheitssystem. Weitere Informationen finden Sie unter www.privatkrankenanstalten.at.

Rückfragen

Himmelhoch GmbH
Mag. Doris Lenhardt
Telefon: +43 650 400 27 81
E-Mail: doris.lenhardt@himmelhoch.at

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