Schockierende Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedrohen die Zukunft behinderter Menschen im Job! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Schockierende Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedrohen die Zukunft behinderter Menschen im Job!

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Mag.a Christine Steger, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen von Menschen mit Behinderungen, warnt gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese Kürzungen würden wichtige Programme am Arbeitsmarkt betreffen und eine Gruppe treffen, die schon jetzt benachteiligt ist.

„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ erklärt Steger. Das zeigt, wie wichtig diese Mittel für Menschen mit Behinderungen sind, damit sie überhaupt eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

In Österreich sind Menschen mit Behinderungen öfter arbeitslos oder von Armut bedroht als andere. Sie haben eine geringere Erwerbsquote, das heißt, weniger Menschen mit Behinderungen haben einen Job verglichen mit der Gesamtbevölkerung. Das Risiko, langfristig keinen Arbeitsplatz zu finden, ist deutlich höher.

Besonders betroffen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, Jugendliche mit Behinderungen, die gerade von der Schule in den Beruf wechseln, und Frauen mit Behinderungen, die oft mehrfach diskriminiert werden – beispielsweise aufgrund von Geschlecht und Behinderung.

Damit Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt, braucht es verschiedene Unterstützungsangebote, Qualifizierungen und Begleitmaßnahmen, die zusammen funktionieren. Genau hier hilft der Ausgleichstaxfonds. Wenn an diesen wichtigen Stellen gespart wird, kann das das ganze System gefährden und viele Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen bedrohen.

Beratungserfahrungen zeigen typische Problem-Muster

Aus der Beratungspraxis weiß man, dass erfolgreiche Inklusion meistens nicht einfach und schnell läuft. Es sind oft lange Prozesse, in denen viele Hilfen aufeinander abgestimmt werden müssen.

Menschen mit Behinderungen erzählen oft, dass sie nur durch eine Kombination aus technischer Anpassung am Arbeitsplatz, Begleitung durch Assistenz und Unterstützung im Betrieb ihren Job behalten konnten. Ohne diese Hilfen wären sie schon wegen den Barrieren am Arbeitsplatz nicht eingestellt worden.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass der Übergang von der Schule in eine Arbeit für junge Menschen mit Behinderungen oft nur klappt, wenn es rechtzeitig Unterstützung vom Staat gibt. Wenn diese Hilfen fehlen oder gekürzt werden, sind längere Zeiten ohne Job nach der Ausbildung die Folge. Das wirkt sich negativ auf die Zukunft und das ganze Berufsleben aus.

Solche Fälle sind keine Einzelfälle, sondern typische Probleme, die durch gezielte Maßnahmen verbessert werden können. Wird an diesen Maßnahmen gespart, hat das negative Folgen für das ganze Leben von Menschen mit Behinderungen.

Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben

Hilfen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Qualifizierungen oder technische Anpassungen gehören zu den sogenannten angemessenen Vorkehrungen, die im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) vorgeschrieben sind. Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen fair und gleichberechtigt arbeiten können.

Weniger Geld für diese Angebote bedeutet, dass bestehende Ungleichheiten schlimmer werden – und das ist ein Verstoß gegen internationales Recht.

Langfristige Planung statt kurzfristiges Sparen

Inklusion am Arbeitsmarkt braucht Zeit. Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen brauchen Sicherheit, dass die Unterstützung auch langfristig da ist. Kurzfristig Geld zu sparen kann später teurer werden: Höhere Sozialkosten, gestiegene Ausgaben im Gesundheitsbereich und der Verlust von qualifizierten Arbeitskräften können die Folge sein.

„Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind“, sagt Steger.

Forderungen an die Politik

Mag.a Christine Steger fordert deshalb:

  • dass die Finanzierung des Ausgleichstaxfonds langfristig gesichert wird,
  • dass bestehende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt geschützt und ausgebaut werden,
  • und dass Arbeitslosigkeit und Armut bei Menschen mit Behinderungen aktiv bekämpft werden.

„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, betont Steger.

Rückfragen

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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