Pflichtteil mindern: Wann nahe Angehörige nicht mehr Anspruch haben – OGH klärt wichtige Fragen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Pflichtteil mindern: Wann nahe Angehörige nicht mehr Anspruch haben – OGH klärt wichtige Fragen

0 55

Der Pflichtteil ist eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Erbe für nahe Angehörige, wie Kinder, Ehegatten oder Eltern. Er soll sicherstellen, dass diese nicht komplett enterbt werden können. Doch wann kann der Pflichtteil gemindert oder sogar ausgeschlossen werden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat hierzu wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere im Zusammenhang mit Wiederannäherungen kurz vor dem Tod des Erblassers und der damit verbundenen Beweislast.

Pflichtteil und Erbrecht

Grundsätzlich kann der Pflichtteil nur in engen Grenzen vermindert werden. Gründe hierfür sind vor allem schwere Verfehlungen wie schwere Beleidigungen, tätliche Angriffe oder das Erheben einer Klage gegen den Erblasser ohne ernsthaften Grund. Ebenfalls möglich ist eine Minderung, wenn eine Wiederannäherung kurz vor dem Tod stattgefunden hat, die den Pflichtteilsanspruch verändern kann.

Der OGH entschied jüngst, dass die Beweislast für eine solche Wiederannäherung bei demjenigen liegt, der eine Verringerung des Pflichtteils geltend macht. Er muss also glaubhaft machen, dass eine Versöhnung oder Verständigung stattgefunden hat, die den Anspruch mindert oder komplett aufhebt. Diese Entscheidung ist gerade bei komplexen familiären Verhältnissen von großem Interesse, da sie den Erben klare Vorgaben und Rechtssicherheit bietet.

Der Pflichtteil ist laut österreichischem Erbrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig benachteiligt werden können. Sie beträgt üblicherweise die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Durch Testament kann der Erblasser zwar die Verteilung der Erbschaft gestalten, jedoch nur in einem erlaubten Rahmen, der die Pflichtteilsrechte wahrt.

Die Entscheidung des OGH zeigt, wie wichtig sowohl die rechtliche Dokumentation als auch die Beweislage in Erbschaftsangelegenheiten sind. Vor allem Maturanten und junge Jurastudenten sollten verstehen, wie die rechtlichen Prinzipien der Erbfolge, Enterbung und Pflichtteilsbeschränkung ineinandergreifen, um Erbrechtsfälle richtig zu beurteilen.

Abschließend lässt sich sagen: Der Pflichtteil kann nicht einfach ignoriert werden. Die Minderung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn der Geschädigte nicht mehr im Streit mit dem Erblasser stand – eine Tatsache, deren Nachweis entscheidend ist. So bewahrt das Erbrecht den Ausgleich zwischen Letztwillen und gesetzlichen Ansprüchen und bietet eine solide Basis für gerechte Erbteilungen.

Weiterführende Links

Kommentar verfassen