Finanzausschuss gibt grünes Licht für die Umsetzung von EU-Vorgaben für Finanzmärkte
Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses standen heute drei Regierungsvorlagen, die die Umsetzung von EU-Regularien für die Finanzmärkte betreffen. Mit den geplanten Änderungen im Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Transparenz an den Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse der zuständigen Behörden gestärkt werden. Ein weiterer Gesetzesvorschlag soll dazu dienen, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren. Beide Regierungsvorlagen wurden im Ausschuss einstimmig angenommen.
Mit den von den Regierungsparteien mehrheitlich angenommenen Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz sind zudem durch die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben „wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft“ geplant, heißt es in den Erläuterungen. So sollen Institute und Kreditinstitutsgruppen dazu verpflichtet werden, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Erneut von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurde ein Antrag der Grünen, mit dem diese nach der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding Reformen einfordern.
Stärkere Transparenz für Wertpapiermärkte sowie neue Befugnisse für die FMA
Eine vom Finanzminister vorgelegte Änderung des Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetzes zielt darauf ab, die Transparenz an den Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse zu stärken (131 d.B.). Grundlage dafür bildet eine EU-Richtlinie, die Ergebnis des Kapitalmarktunion-Aktionsplans ist, mit dem die bestehenden Bestimmungen zur Transparenz an den Wertpapiermärkten überarbeitet werden.
Konkret soll mit der Vereinfachung der Ausnahme von der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten der bisherige „double volume cap mechanism“, der die Obergrenze für die Inanspruchnahme darstellte, durch eine einzelne Schwelle ersetzt werden. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und Nachhandelstransparenz soll der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen abgeschafft werden.
Außerdem passt der vorliegende Gesetzesentwurf bereits bestehende Strafbefugnisse der FMA als zuständige Behörde im Hinblick auf die neuen bzw. geänderten Verpflichtungen der betroffenen Unternehmen an. Dies betrifft die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen, die Genehmigungspflicht in Bezug auf eine spätere Veröffentlichung von Einzelheiten zu Geschäften, die Verpflichtungen von Marktbetreibern und Wertpapierfirmen zur Offenlegung von Vor- und Nachhandelsdaten sowie die Transparenz- und Offenlegungsverpflichtungen von Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern in Bezug auf ihre jeweiligen Kursofferte. Zudem soll die FMA die Aussetzung der Handelspflicht für Derivate durch die Europäische Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsakts beantragen können. Ebenso soll die FMA eine Strafbefugnis für den Fall erhalten, dass ein Rechtsträger gegen das Verbot des sogenannten „payment for order flow“ verstößt, ist den Erläuterungen zu entnehmen.
EU-Clearinglandschaft soll attraktiver und widerstandsfähiger gemacht werden
Mit einer weiteren vom Finanzminister vorgelegten Regierungsvorlage sollen EU-Regularien umgesetzt werden, die ebenfalls Ergebnis des Kapitalmarktunion-Aktionsplans sind (132 d.B.). Damit soll die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger gemacht, die strategische Autonomie der EU unterstützt und die Finanzstabilität gewahrt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden. Dazu sollen die Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere Aufsichtsstruktur bzgl. der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung geschaffen werden.
Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft
Durch die geplanten Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz sollen „wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft“ und EU-rechtliche Vorgaben rechtskonform umgesetzt werden. Die Dringlichkeit ergebe sich aus den Umsetzungsvorgaben der EU selbst, deren Bedeutung für die Wirtschaft und aus einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren samt drohenden Strafzahlungen durch die EU-Kommission, heißt es in den Erläuterungen (133 d.B.). Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Institute und Kreditinstitutsgruppen verpflichtet werden, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption, Rekapitalisierung und Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne dass dabei öffentliche Mittel eingesetzt werden.
Sowohl Nina Tomaselli (Grüne) als auch Arnold Schiefer (FPÖ) zeigten sich im Ausschuss skeptisch. Für Schiefer sind die Informationen über die geplanten Änderungen zu spät übermittelt worden, um sich ein genaues Bild davon machen zu können. Tomaselli begrüßte grundsätzlich verschärfte Eigenmittelanforderungen, weshalb man sich eine Zustimmung im Plenum vorbehalte.
Grüne fordern Konsequenzen aus dem Fall Signa
Nach der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding fordern die Grünen Reformen. Geht es nach Antragstellerin Nina Tomaselli, so sollten Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes eingeführt werden, ebenso wie eine Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen. Die Grünen sprechen sich für eine Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von „kleinen“ GmbHs aus, wenn ein Schwellenwert um mehr als das Fünffache überschritten wird. Bei Stiftungen treten die Grünen für eine Offenlegung aller Begünstigten ein. Überdies fordern sie strengere Steuervorschriften für Luxusimmobilien. Die Bundesregierung wird mittels Entschließungsantrag außerdem zur Mitwirkung an der Implementierung eines Europäischen Vermögensregisters auf EU-Ebene aufgefordert (45/A(E)).
Die „größte Firmenpleite der Zweiten Republik“ habe bisher keine einzige gesetzliche Maßnahme nach sich gezogen, kritisierte Nina Tomaselli (Grüne). Und das, obwohl „das System von Benko und Signa“ zu weiten Teilen legal gewesen sei. In ihrem Antrag habe man ein „Sammelsurium an Maßnahmen“ formuliert, damit die Politik die Konsequenzen daraus ziehen könne, so die Grünen-Abgeordnete.
Ernst Gödl (ÖVP) verwies auf die dazu im Regierungsprogramm formulierten Maßnahmen, die etwa ein Betrugsbekämpfungs- und Steuervermeidungspaket beinhalten würden. Es sei „Einiges im Fluss“, argumentierte Gödl die Vertagung des Antrags. (Fortsetzung Finanzausschuss) med
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