Hammer: Die Reform der Pflege ist eine Investition in die Zukunft
“Die Reform der Pflege ist eine Investition in unsere Zukunft. Zu den bisherigen Maßnahmen wie Gehaltszuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, eine sechste Urlaubswoche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 43 Jahren, einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro oder dem Angehörigenbonus setzen wir nun weitere wichtige Schritte: Diese umfassen alle Bereiche von Pflege und Betreuung – von diplomierten Pflegekräften über Sozialbetreuungsberufe und der 24-Stunden-Betreuung bis hin zu pflegenden Angehörigen. Mehr Tempo und Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ebenso wie die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte sorgen dafür, dass Pflegekräfte rasch und gut einsetzbar sind.“ Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Michael Hammer anlässlich der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Bei dem Ausschuss werden – nach den Pflegereformen 2022 und 2023 – Teile für ein weiteres Maßnahmenpaket gesetzt.
Hammer umriss folgende Eckpunkte der gesamten Reform im Rahmen der Pflegeausbildung:
- Pflegestipendium für Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen absolvieren.
- Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Berufsanerkennungsförderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) im Bereich Pflege wird für Studien- und Ausbildungsbeiträge auf bis zu 2.500 Euro erhöht. Die Nostrifikation wird praxisorientierter und -tauglicher.
- Moderne Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe: Heimhelferinnen und Heimhelfer sollen künftig zum Beispiel auch Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder Blutdruck messen dürfen.
- Mehr Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen: Vermittlungsagenturen müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Es müssen beispielsweise der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten angeführt werden.
„Die Pflege von Angehörigen ist psychisch und körperlich oftmals enorm anspruchsvoll. Daher sieht das Paket auch für pflegende Angehörige Neuerungen vor“, weist der ÖVP-Abgeordnete Ernst Gödl auf die Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag hin. Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche „frei nehmen“. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieherinnen- bzw. Bezieherkreis um Lebensgefährtinnen und -gefährten, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkeln erweitert.
„Pflege geht uns alle an und darum arbeiten wir hier auf Hochtouren für weitere Verbesserungen“, so die beiden Mandatare abschließend.
(Schluss)
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