Grüne/Stögmüller zum 20-jährigen Jubiläum des Klagsverbands: Es braucht allumfassenden Diskriminierungsschutz für alle Menschen
„Noch immer kann queeren Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität und ihres Geschlechtsausdruck der freie Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum verwehrt werden. Das ist in einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft untragbar“, sagt David Stögmüller, Sprecher der Grünen für LGBTIQ+ und erklärt: „In der Arbeitswelt gibt es bereits einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Dieser muss ausnahmslos auf den Zugang zu allen Dienstleistungen, Gütern oder auch Wohnraum, auf die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck ausgeweitet werden. Denn derzeit kann queeren Menschen die Mitnahme im Taxi, die Bedienung im Restaurant, eine Übernachtung im Hotel oder der Einlass ins Schwimmbad straffrei verwehrt werden. Nur ein vollumfassender Diskriminierungsschutz (Levelling-Up) gibt queeren Menschen die rechtliche Handhabe sich gegen Diskriminierung zu wehren.“
„Auch wenn im Privatbereich die Kategorie 'Geschlecht' bereits vor Diskriminierung geschützt ist und die Rechtsprechung klargestellt hat, dass neben Frauen und Männern auch nichtbinäre, inter und trans Personen beim Zugang zu Gütern, Dienstleistungen sowie Wohnraum weitgehend vor Diskriminierungen geschützt werden müssen, bedarf es einer rechtlichen Nachschärfung, um einen ausgefeilten Rechtschutz für TIN* Personen zu gewährleisten“, sagt Stögmüller.
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