Umweltausschuss gibt grünes Licht für Änderungen des Klimabonusgesetzes und des Emissionsgesetz-Luft
Zwei Anträge der Koalition passierten den heutigen Umweltausschuss mit Stimmenmehrheit. So soll beim Klimabonus die Zahl der Überweisungen durch eine bessere Datengrundlage erhöht werden. Mit dem zweiten Antrag soll das Emissionsgesetz-Luft an die Anforderungen einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen angepasst werden. Zudem erhalten die Bezirksverwaltungsbehörden damit die Kompetenz, die Einhaltung von Verordnungen mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung überprüfen zu können.
Für Diskussionen sorgten im Ausschuss auch Initiativen der SPÖ zur Vorlage des NEKP und der NEOS für ein Klimaschutzgesetz. Die Freiheitlichen wiederum thematisierten Lebensmittelverschwendung und mahnten hier Maßnahmen zur Verringerung ein. Kritik übten die NEOS außerdem am verpflichtenden Abfalltransport über die Bahn, da hierfür derzeit die Kapazitäten fehlen würden.
Anpassungen im Klimabonusgesetz soll Zahl der Überweisungen erhöhen
Mittels Abänderung eines Antrags, der ursprünglich nur eine redaktionelle Anpassung vorsah, wurden heute mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen Änderungen des Klimabonusgesetzes auf den Weg gebracht (4016/A). Diese betreffen die Datenübermittlung personenbezogener Daten vom Innen- an das Klimaschutzministerium zur Abwicklung und Auszahlung des regionalen Klimabonus. Konkret werden dem Klimaschutzressort neben den bisherigen künftig auch Daten aus der Personalverwaltung der Bundesbediensteten zur Verfügung stehen.
Die C02-Bepreisung sei ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaziele, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und verwies auf die zuletzt gesunkenen Emissionen. 2023 konnten 87 % der Klimabonusauszahlungen überwiesen werden. Mit dem nunmehrigen Antrag werde die Bundesbesoldung mit ihren rund 460.000 aktiven Kontoverbindungen angebunden. Dies soll die Zahl der Überweisungen weiter erhöhen. Auf die Frage von Julia Herr (SPÖ), ob der Klimabonus 2024, wie vom Vizekanzler medial angekündigt, erhöht werde, berichtete Gewessler, dass die Entscheidung über die Höhe noch vor dem Sommer fallen solle.
Jede Effizienzsteigerung im Bereich der Verwaltung sei zu begrüßen, betonte Joachim Schnabel (ÖVP). In Richtung der SPÖ meinte der Mandatar, dass immer mehr Staaten eine CO2-Bepreisung einführen würden. Nicht die Zielpläne sondern die gesetzten Maßnahmen seien entscheidend. Nach der Meinung der Opposition würde die Welt ohne ein Klimaschutzgesetz „untergehen“, es sei aber vielmehr die Zahl der gesetzten Maßnahmen entscheidend, meinte auch Franz Hörl (ÖVP).
Ein Klimabonus sollte die Bevölkerung sensibilisieren und Verhaltensänderungen herbeiführen, kritisierte Robert Laimer (SPÖ) die bestehende Regelung. Angesichts eines fehlenden NEKP und eines nicht vorhandenen Klimaschutzgesetzes drohe Österreich beim Klimaschutz ein blinder Fleck in der EU zu werden. Dies sei ein großer Schaden an künftigen Generationen. Der Lenkungseffekt des Klimabonus funktioniere nicht, meinte auch Michaela Schmidt (SPÖ) und hinterfragte, ob viele Menschen überhaupt wissen würden, wofür sie den Klimabonus erhalten.
Gerhard Deimek (FPÖ) hinterfragte ebenfalls den Sinn der CO2-Bepreisung – auch angesichts einer weltweiten Situation, wo es etwa ein „alltime high“ beim Kohleverbrauch gebe.
Der Rückverteilungseffekt sei erwiesen, wie eine Analyse des Budgetdienstes zeige, erläuterte Lukas Hammer (Grüne). Nicht der Klimabonus, sondern die ansteigende CO2-Bepreisung sorge für einen entsprechenden Lenkungseffekt. Der Klimabonus sei ein erfolgreiches Konzept, CO2-Bepreisung zurück zu verteilen – insbesondere für niedrige Einkommen, meinte auch Martin Litschauer (Grüne).
Es sei eine Unart, Abänderungsanträge auf den „letzten Drücker“ einzubringen, kritisierte Michael Bernhard (NEOS) und erneuerte die Ablehnung des Klimabonus durch die NEOS. Es brauche eine wirksame CO2-Besteuerung, die auch das Verhalten der Menschen ändere.
ÖVP und Grüne: Änderung des Emissionsgesetz-Luft
Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können (4001/A). Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.
Derzeit gebe es für die Behörden keine Kontrollmöglichkeiten. Mit den Regelungen würde die gesetzliche Grundlage für diese Aufsichtstätigkeiten geschaffen, erläuterte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Ausschuss. Auf die Frage von Dietmar Keck (SPÖ), ob die Kontrollen nur angekündigt erfolgen dürfen, versprach die Ministerin, die Antwort nachzureichen. Kontrollen der Amoniakreduktionsverordnung müssten jedenfalls nicht angekündigt werden, erklärte Gewessler. Bei einer Vorankündigung würden die Kontrollen ins Sinnlose laufen, meinte darauf Julia Herr (SPÖ). Dieser offene Punkt veranlasste die FPÖ, einen Vertagungsantrag zu stellen. Dieser blieb mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ aber in der Minderheit.
Über die Verordnung würden zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gesetzt und dies geschehe am Parlament vorbei, kritisierte Gerhard Deimek (FPÖ).
Die Regelung würde Verbesserungen und Erleichterungen im Vollzug bringen und die Aufsichtstätigkeiten verbessern, erläuterte Astrid Rössler (Grüne).
Zustimmung zu dem Antrag und dessen Anpassungen signalisierte Michael Bernhard (NEOS).
SPÖ fordert rasche Übermittlung eines NEKP-Entwurfs an die EU-Kommission
SPÖ-Abgeordnete Julia Herr drängt auf eine rasche Einigung der Regierung auf den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). In diesem müsse Österreich festlegen, wie es die vereinbarte Reduktion von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 erreicht. Um Strafzahlungen aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden, müsse dringend ein Entwurf des NEKP an die Europäische Kommission übermittelt werden, heißt es in dem Entschließungsantrag der SPÖ (4009/A(E)). Österreich sei mittlerweile das einzige EU-Land, das bei der Kommission noch keinen offiziellen Entwurf eingereicht hat, nachdem der von Umweltministerin Leonore Gewessler vorgelegte Plan von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit der Begründung wieder zurückgezogen wurde, dass dieser nicht der Position der gesamten Bundesregierung entspreche. Österreich habe keine nationalen Klimaziele und keinen Plan, wie die EU-weiten Ziele erreicht werden sollen, kritisierte Herr im Ausschuss und hinterfragte, wie ernst die Bundesregierung die Klimaziele nehme. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Das Vertragsverletzungsverfahren wäre vermeidbar gewesen, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in ihrer Stellungnahme im Ausschuss. Die Bundesregierung arbeite intensiv an der Finalisierung des NEKP. Zentrales Ziel dabei sei, die Lücke, die der Entwurf zur Zielerreichung hat, zu schließen. Dafür seien Maßnahmen notwendig und die Steigerung der Energieeffizienz sei dafür von zentraler Bedeutung. Es sei eine Zielebene vorhanden, betonte Lukas Hammer (Grüne). Politisch sehr komplex sei aber, den Plan so zu ergänzen, dass sich die Zielerreichung ausgehe. Die Verhandlungen zum NEKP seien am Laufen, berichtete auch Joachim Schnabel (ÖVP).
Österreich sei mittlerweile das einzige Land, das keinen NEKP vorgelegt hat und es seien keine Fortschritte bei den Verhandlungen erkennbar, kritisierte Michael Bernhard (NEOS).
NEOS mahnen Klimaschutzgesetz ein
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein wiederaufgenommener Antrag der NEOS. Darin erneuerten sie ihre Forderung nach einem neuen Klimaschutzgesetz, das wichtige klimapolitische Innovationen enthalten soll (2749/A(E)). Mit Verweis auf laufende Verhandlungen wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungsparteien erneut vertagt.
FPÖ-Initiative gegen Lebensmittelverschwendung
Die Freiheitlichen sprechen sich in einem wieder aufgenommenen Antrag für die Umsetzung von vier zentralen Empfehlungen eines Rechnungshof-Berichts zum Thema Lebensmittelverschwendung aus (3434/A(E)). Dazu zählen die Datenerhebung zur Lebensmittelverschwendung, die Schaffung der Rahmenbedingungen für Lebensmittelspenden von Unternehmen an soziale Einrichtungen, die Evaluierung der Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle sowie eine Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler berichtete im Ausschuss, dass das Ressort an den Empfehlungen des Rechnungshofes gearbeitet habe und zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung gesetzt hat.
NEOS fordern Änderungen beim verpflichtenden Abfalltransport mit der Bahn
NEOS-Mandatar Michael Bernhard thematisiert in einem Antrag die Ende 2021 beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) (3997/A). Demnach sollen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen sukzessive auf die Bahn oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. Laut den NEOS würden aber Branchenvertreter:innen nach den ersten Erfahrungen kritisieren, dass aufgrund mangelnder Kapazitäten nur ein Bruchteil mit der Bahn überhaupt transportiert werden könne. Zudem würden Sekundär- gegenüber Primärrohstoffen systematisch benachteiligt, da letztere weiterhin mit allen Verkehrsmitteln transportiert werden können. Für die NEOS soll die Regelung daher vorerst weiter nur für Transporte über 300 km gelten. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Es sei von Anfang an klar gewesen, dass das Ressort den Umstieg gut begleiten und bestmöglich unterstützen müsse, erklärte Umweltschutzministerin Leonore Gewessler. Aktuell laufe bis Jahresende eine Evaluierung, die zusätzlichen Bedarf und Problemfelder erheben soll. Zudem sei das Anschlussbahnen-Förderprogramm wegen hoher Nachfrage erhöht worden.
Es wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, von den Zielen abzuweichen, meinte Astrid Rössler (Grüne). Es brauche Zeit, bis sich alles einspielt und die nötigen Kapazitäten geschaffen würden.
Wenn es klar sei, dass die Regelung nicht umsetzbar ist, sollte man „zurück an den Start“, unterstützte Dietmar Keck (SPÖ) die NEOS-Forderung.
Man müsse darauf achten, dass das System gut funktioniere, plädierte Franz Hörl (ÖVP).
Keine Auszahlungen von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aus dem Umweltbudget
In der Budgetuntergliederung 43, die in der Verantwortung des Klimaschutzministeriums liegt und die Bereiche „Klima, Umwelt und Energie“ umfasst, gab es auch im Februar 2024 keine Auszahlungen von COVID-19-Mitteln (III-1141 d.B.). Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Umweltausschuss) pst
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