ÖGB-Katzian: „Wer Betriebsräte verhindert, darf nicht ohne Strafe davonkommen“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖGB-Katzian: „Wer Betriebsräte verhindert, darf nicht ohne Strafe davonkommen“

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Rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen in Österreich setzen sich Tag für Tag für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb ein. Ihr Engagement zahlt sich aus: Betriebe mit Betriebsräten zeichnen sich durch stabilere Beschäftigungsverhältnisse, höhere Einkommen und eine generell höhere Zufriedenheit der Beschäftigten aus, wie eine diese Woche von ÖGB und AK präsentierte Studie zeigt. (https://tinyurl.com/2c9cvycr)

Um die wertvolle Arbeit der Betriebsratsmitglieder, Personalvertreter:innen, Mitglieder der Jugendvertrauensräte und auch Behindertenvertrauenspersonen vor den Vorhang zu holen, ruft der ÖGB heuer bereits zum dritten Mal den 7. April zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ aus. 

Schwarze Schafe unter den Unternehmern greifen zu allen Mitteln 

„Betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Teil der Demokratie“, steht für ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian außer Frage, „viele Unternehmen setzen auch auf diese Form der gelebten Sozialpartnerschaft, weil sie die Vorteile erkennen.”. Dennoch kommt es auch immer wieder vor, dass Betriebsratswahlen verhindert werden: „Es gibt unter den Unternehmern in Österreich einige schwarze Schafe, die zu allen Mitteln greifen, um eine Betriebsratsgründung zu verhindern – von der Kündigung engagierter Arbeitnehmer:innen, die vor Gericht landen, bis zu Einschüchterungsversuchen der gesamten Belegschaft“, kritisiert der ÖGB-Präsident. 

Solche Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung sind undemokratisch und verstoßen ganz klar gegen das Arbeitsverfassungsgesetz, das vorsieht, dass ab fünf Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb ein Betriebsrat zu gründen ist. Genau aus diesem Grund fordert der ÖGB, die Verhinderung betrieblicher Mitbestimmung nicht nur zu verbieten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Im Gegensatz zu Deutschland hat es bei uns gegenwärtig wenig bis keine Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrats verhindert. 

Kann ein:e Arbeitnehmer:in am Arbeitsgericht beweisen, wegen des Engagements für eine Betriebsratsgründung gekündigt worden zu sein, endet das Verfahren in der Regel damit, dass Betroffene wieder eingestellt werden müssen. Für Katzian ist das eindeutig zu wenig: „Unser Ziel ist es, dass die Menschen ihr Recht, einen Betriebsrat zu gründen, ungehindert wahrnehmen können.“ 

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