FPÖ – Krauss: Stadtrechnungshof deckt Bilanz- und Wirtschaftsmissstände bei Wiener Studentenwohnheimen auf
Missmanagement in so ziemlich allen Bereichen hat der Wiener Stadtrechnungshof bei der „base – home for students“ GmbH aufgedeckt. Die im Eigentum der Stadt, respektive der Wiener Standortentwicklung sowie der Wien Holding befindliche Gesellschaft betreibt immerhin vier Studentenwohnheime mit insgesamt 6.360 Plätzen. Hauptkritik des Stadtrechnungshofes war allen voran die Auslagerung des Kerngeschäfts an eine Subfirma, die bis dato keinerlei Erfahrung mit diesem Geschäft vorzuweisen hatte. Zudem wurde der Vertrag weit über der üblichen Laufzeit mit einem Jahr vereinbart, ohne dass der zuständige Aufsichtsrat dieses Vorgehen abgesegnet hätte. Die Folge war ein jahrelanger Gerichtsprozess, nachdem base – home for students die betreffende Firma, die ihren Verpflichtungen mangelhaft nachgekommen war, verklagt hatte. „Es ist mehr als fragwürdig, warum eine Firma, die eigens für das Betreiben von Studentenwohnheimen gegründet wurde, dieses Kerngeschäft auslagert und der Eigentümer schaut dabei kommentarlos zu. Oder wusste man bei der Wien Holding und der Wiener Standortentwicklung vielleicht gar nichts davon, was die Sache noch prekärer machen würde“, so der Wiener FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss.
Auch was die Bilanzen von base – home for students betrifft, hat der Stadtrechnungshof grobe Mängel aufgedeckt. So gibt es hinsichtlich der Jahresabschlüsse offenbar keine Kontrollmaßnahmen, weshalb diese in blamabler Weise fehlerhaft sind. Zudem wird kritisiert, dass die Bildung der Rücklagen für eine an und für sich nicht-gewinnorientierte Gesellschaft weit zu hoch ist und diese im Sinn des gemeinnützigen Zwecks zu verwenden sind. „Offenbar schlafen die Verantwortlichen in der Stadt wieder einmal in ihren Pendeluhren. Frei nach dem Motto ‚was in stadteigenen Unternehmen passiert, soll auch in stadteignen Unternehmen bleiben‘ wird unter chaotischen Zuständen gewirtschaftet. So ein Vorgehen ist in vielen anderen Bereichen ebenfalls zu befürchten, weshalb eine Änderung der Stadtverfassung, die eine Ausweitung des oppositionellen Interpellationsrechts mit sich bringt, unabdingbar ist“, fordert Krauss.
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