EU-Abstimmung zu Neuer Gentechnik: Desaster für Umwelt und Vorsorgeprinzip – aber Signale pro Kennzeichnung
Bei der heutigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über Neue Gentechnik Pflanzen sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten für die Deregulierung aus. “Minimale Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind ein Silberstreif am Horizont inmitten einer desaströsen Abstimmung für Umwelt und Landwirt:innen”, so Brigitte Reisenberger, Gentechniksprecherin der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000.
Das heutige Votum ist ein großer Rückschritt für die Umwelt und das EU-Vorsorgeprinzip. “Wenn Pflanzen, die gentechnisch manipuliert wurden und völlig neue Merkmale aufweisen, in die Umwelt entlassen werden, ohne ausreichend vorab auf mögliche Risiken untersucht worden zu sein, könnten die potenziellen Auswirkungen auf Ökosysteme und die biologische Vielfalt verheerend sein. Verschiedene wissenschaftliche Behörden bestätigen, dass der Gesetzesvorschlag gegen das Vorsorgeprinzip verstößt und betonen die unerlässliche Notwendigkeit einer detaillierten Risikoprüfung. Nur durch eine solche Prüfung können potenzielle Risiken für Verbraucher:innen und die Umwelt ausgeschlossen werden”, erklärt Reisenberger. “Die Abgeordneten haben sich für ein Mindestmaß an Kennzeichnung als NGT und Nachverfolgbarkeit ausgesprochen. Konsument:innen haben das Recht zu wissen, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist. 94% der Bevölkerung Österreichs sind für Beibehaltung der vollen Kennzeichnungspflicht bei gentechnischen Verfahren wie CRISPR.”
Der Beschluss heute löst das Problem der Saatgut-Patente nicht. Patente werden nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilt, das kein EU-Vertrag ist. Das Europäische Patentamt in München hat bereits vor kurzem bestätigt, dass es sich bei NGTs um GVOs handelt, die somit patentierbar sind. Gentechnisch verändertes Saatgut, das mit Neuer Gentechnik hergestellt wird, ist patentiert und wird es auch in absehbarer Zukunft sein.
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