Hayek Institut warnt vor den unbeabsichtigten Folgen des geplanten EU-Lieferketten-Gesetzes
Das Hayek Institut äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der geplanten EU-Gesetzgebung zu Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie). Die Gesetzgebung, die ursprünglich entwickelt wurde, um Umweltschutz, Menschenrechte und Unternehmensverantwortung in der Wirtschaft zu stärken, würde zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratie und verstärkten Lobbyaktivitäten führen.
Obwohl es lange Zeit so aussah, als würde das Gesetz verabschiedet, gibt es nun erneut Skepsis, insbesondere aus Teilen der deutschen Regierung. Das Gesetzespaket sieht vor, Unternehmen für Missstände in jenen Betrieben haftbar zu machen, die Teil ihrer Lieferkette sind und das in Bezug auf Arbeitsrechte, Umweltschutz und Unternehmensführung. Diese Initiative hat eine lebhafte Debatte unter den Beteiligten ausgelöst.
Für Großkonzerne kein Problem
Während Befürworter argumentieren, dass das Gesetz verantwortungsbewusstes Handeln fördert, weist das Hayek Institut darauf hin, dass solch umfassende Erfordernisse zu einem enormen Anstieg der Bürokratie sowohl auf staatlicher Ebene als auch in Unternehmen und zu verstärkten Lobbyaktivitäten führen wird. Ein Indiz für das – mitunter erfolgreiche – Lobbying von Großkonzernen ist, dass bereits jetzt der gesamte Finanzsektor vom Gesetz ausgenommen ist. Es ist davon auszugehen, dass auch international agierende Großkonzerne mit ihren bestehenden Rechtsabteilungen, sich keinen großen Problemen bei Kontrolle und Dokumentation der Lieferketten gegenübersehen. Anders aber bei kleineren Unternehmen. Man stelle sich etwa ein Unternehmen im Bereich Schuhhandel vor. Dieses wäre dazu verpflichtet, die Lebensumstände der das Leder liefernden Kühe zu kontrollieren, über alle Transportwege Buch zu führen, dafür zu garantieren, dass in der Schuhfabrik niemand diskriminiert wird, die Zulieferer für Nieten und Bänder alle Standards einhalten und die Person, die den LKW mit der fertigen Ware steuert, die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten kann. Unternehmen mit unter 250 Beschäftigte sind zwar vom Gesetz nicht direkt betroffen, man darf aber davon ausgehen, dass Zulieferbetriebe von ihren Abnehmern vertraglich zu Kontrolle und Dokumentation verpflichtet werden. Folglich: Für Großkonzerne kein Problem, für den Nahversorger nicht zu bewältigen. Dieses Gesetz dient als Waffe für Konzerne gegen ihre kleinere Konkurrenz.
Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
„Darüber hinaus wird das Gesetz zu einem weiteren Verlust an Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Handel führen – eine Entwicklung, die in Zeiten hoher Inflation und schwachem Wirtschaftswachstum besonders problematisch ist“, so Barbara Kolm, Präsidentin des Hayek Instituts, und betont: "Die Ziele des EU-Lieferketten-Gesetzes, nämlich der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, sind zwar wichtig, doch müssen wir die potenziellen unbeabsichtigten Folgen berücksichtigen. Wir sollten uns fragen, ob der zentralisierte Ansatz auf EU-Ebene der effektivste Weg ist, um diese Ziele zu erreichen. Mehr Zentralismus könnte letztendlich von den Kernfragen des Umweltschutzes und der Unternehmensverantwortung ablenken."
Das Hayek Institut schlägt daher vor, mehr Vertrauen in das freie Unternehmertum und die Konsumenten zu legen, anstatt auf staatliche Eingriffe zu setzen. Diese würden – wie bereits in der Vergangenheit – primär Großkonzernen nutzen und zu Lasten kleinerer Unternehmen und Konsumenten gehen. Die Förderung von Innovationen und die Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen durch größere Freiheiten und weniger Regulierung würde effektiver für Umweltschutz und Arbeitsrechte sein als das geplante Lieferketten-Gesetz.
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