Nationalbank: Stellungnahme zum heute, 26.01.2024, veröffentlichten „Rechnungshofbericht zur Bankenaufsicht durch FMA und OeNB“
Wien (OTS) – Für uns als Institution, die selbst Prüfungen durchführt, hat die externe Prüfung durch den Rechnungshof besonders hohen Stellenwert. Wir danken dem Rechnungshof für die gute Zusammenarbeit und freuen uns, dass der Rechnungshofbericht bestätigt, dass die Bankenaufsicht in Österreich insgesamt gut funktioniert, effektiv arbeitet und viele Initiativen der OeNB zur Weiterentwicklung von Instrumenten und Prozessen in der Aufsicht bestätigt.
Da die Prüfung sich über mehrere Jahre hinzog und ihr Fokus auf länger zurückliegenden Problemfällen der österreichischen Kreditwirtschaft lag, liegt es in der Natur der Sache, dass viele der getroffenen Feststellungen und Schlussempfehlungen mittlerweile größtenteils bereits umgesetzt sind. Wir verstehen die Feststellungen des Rechnungshofs daher als Würdigung der in den letzten Jahren gesetzten Schritte zur laufenden Weiterentwicklung der Bankenaufsicht.
Die Aussagen zu einigen konkreten Prüffällen sind nicht repräsentativ, da – wie vom Rechnungshof beschrieben – als Sample bewusst hauptsächlich öffentlich bekannte komplexe Problemfälle der Vergangenheit ausgewählt wurden, die sich von der regulären Aufsichtsarbeit in vielen Fällen maßgeblich unterscheiden. Auch hier freuen wir uns aber darüber, dass der Rechnungshof die aktive Rolle der OeNB bei der Aufklärung von Problemfällen positiv würdigt.
Bei der Kompetenzabgrenzung zur Europäischen Zentralbank (EZB), der europarechtlich die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht im Euroraum übertragen worden ist, wird die Rechtsansicht des Rechnungshofs von der EZB nicht geteilt. Die OeNB hat sich aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen und im Sinne einer einheitlichen Aufsicht in allen Euro-Ländern nach den aufsichtlichen und regulatorischen Vorgaben der EZB zu richten.
Die wenigen somit noch offenen Empfehlungen des vorliegenden Rechnungshofberichts, die im Einflussbereich der OeNB liegen, wird die OeNB selbstverständlich zügig und konsequent umsetzen.
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