Lobautunnel: „Don Landbauer“ reitet gegen Gorbach Gesetz
Als üble Propaganda bewertet die Umweltorganisation VIRUS eine vage Ankündigung des Niederösterreichischen Landesrates Landbauer im Zusammenhang mit dem umstrittenen Lobautunnel. Sprecher Wolfgang Rehm „Es ist in den letzten beiden Jahren eingerissen, völlig normale Handlungen der Klimaschutzministerin als Kapitalverbrechen darzustellen und absurde Klagen in den Raum zu stellen. Kurios ist, dass das Gesetz, das nun angeblich beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden soll, ausgerechnet von FP-Verkehrsminister Gorbach stammt.“
Das 2005 vorgelegte Gesetz über die Strategische Prüfung im Verkehrsbereich basiere auf einer EU-Richtlinie. „Wenn nun FP-Landbauer moniert, dass das Land keine Verfahrensrechte habe und mit diesem Gesetz versucht auf BM Gewessler hinzuhauen, dann übersieht er, dass sie nicht dafür verantwortlich ist, sondern es sich um ein Gorbach-Machwerk handelt, das überhaupt keine Parteistellungen beinhaltet sondern wie ein Begutachtungsverfahren aufgebaut ist“, kritisiert Rehm. Ob diese Frage beim Verfassungsgerichtshof überhaupt richtig aufgehoben wäre, sei ebenso offen, wie mangels konkreter Information abseits von Propaganda die Frage inwieweit das Land Niederösterreich überhaupt in seinen Rechten verletzt und ob weiters Beschwerdelegitimation gegeben sei. „Derartige Ankündigungen im Zusammenhang mit den Straßenbau-Heiligtümern haben sich bisher serienmäßig als Rohrkrepierer erwiesen“, so Rehm. Festzustellen sei, dass das Land Niederösterreich seine im SP-V-Gesetz festgeschriebenen besonderen Beteiligungsmöglichkeiten bei der Lobauautobahn nicht genutzt habe. „Anstatt konstruktive Beiträge zum Untersuchungsumfang zu liefern hat man lieber herumgeschrien und gejammert,“ kritisiert Rehm. Wie der Lobautunnel-Kenner betont, würden herbeiphantasierte Verkehrsentlastung und der Verweis auf bereits absolvierte Verfahrensschritte durch Wiederholung nicht wahrer. „Faktum ist, dass dem Projekt die Mehrzahl der erforderlichen Bewilligungen fehlen, wesentliche Beweisfragen nach wie vor ungelöst sind und sich bereits aus den Verkehrsuntersuchungen der Asfinag ergibt, dass Verkehrsentlastung nur in politischen Sonntagsreden stattfindet, nicht jedoch in der Realität“, so Rehm abschließend.
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