Thaler: „Endlich fairer Wettbewerb im EU-Vermietungssektor“
"Wir sorgen endlich für fairen Wettbewerb im EU-Vermietungssektor", sagt ÖVP-Binnenmarktsprecherin Barbara Thaler. Die Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf ein neues EU-Gesetz für Datentransparenz bei Online-Plattform-Vermietungen geeinigt. Barbara Thaler war die Verhandlungsführerin der Europäischen Volkspartei und freut sich über das Ergebnis: "Wir füllen hiermit endlich eine Lücke für Behörden, Anbieter:innen und Konsument:innen. Vermietung auf Plattformen wie Airbnb ist seit langem Teil des touristischen Ökosystems, die Menschen in Europa mieten und vermieten immer mehr online. Das brachte jedoch einige Herausforderungen in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich, da die Mitgliedsstaaten unabhängig voneinander unterschiedliche Herangehensweisen verfolgten. Alle Beteiligten forderten seit langer Zeit eine europäische Lösung, die nun auf dem Tisch liegt."
"Besonders wichtig ist mir, auf die Funktionsweise des Gesetzes hinzuweisen. Es wird nämlich nicht geregelt, wer vermieten darf und wer nicht. Diese Fragen müssen vor Ort in den Mitgliedsstaaten und Regionen geklärt werden. Mit dieser Verordnung schaffen wir mittels einer einheitlichen Registrierungsnummer die Grundlage für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Plattformen und nationalen Behörden. Nicht gewerbliche Anbieter:innen müssen zukünftig eine solche Registrierungsnummer beantragen, anhand der die Plattformen dann Daten sammeln, wie oft und welche Unterkünfte vermietet werden. Diese sogenannten Tätigkeitsdaten werden dann von den Plattformen an die nationalen Behörden gemeldet. Auf Grundlage dieser Daten können die nationalen Gesetzgeber im Anschluss maßgeschneiderte Gesetze für die Plattform-Vermietung im nicht gewerblichen Sektor beschließen. Sowohl die österreichischen Bundesländer als auch Städte wie Wien, Graz, Salzburg oder Innsbruck bekommen so erstmalig eine international vergleichbare Datengrundlage, wer was im nicht gewerblichen Bereich vermietet. Mit diesem Gesetz zeigt die EU, wie zielgerichtete Gesetzgebung aussieht, die die Subsidiarität – also die Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten – berücksichtigt", so Thaler weiter.
"Die Registrierungsnummer muss, wenn möglich, gebührenfrei von den nationalen Behörden ausgestellt werden. Anbieter:innen sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, Plattformen sollen nach Möglichkeit auch sicherstellen, dass die Informationen vollständig und korrekt sind. Letztendlich liegt es an den Behörden, die die Daten über einen nationalen Kontaktpunkt erhalten werden, diese auszuwerten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Erstmalig schaffen wir so wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Vermietungssektor zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Online-Vermietung", merkt Barbara Thaler abschließend an. (Schluss)
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